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Experten-Antwort

Wie weiter wenn EMR Verlängerung noch nicht entschieden ist

von Peter Kurz06.03.2020 | 13:51
113 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, liebes Expertenteam, zu meiner Person: 58 Jahre, 50% SB unbefristet, volle EMR ab 08/18, 7 Monate zurückdatiert auf 01\18, befristet bis 08/20, 40 Dienstjahre, Arbeitsvertrag ruht, Krankengeldbezug in 2018–21 Wochen bis zur EMR im August18. Meine Fragen resultieren darauf, dass ich hier gelesen habe, dass es wohl gar nicht so selten ist, ohne Bezüge für einen bestimmten Zeitraum da zu stehen bedingt durch eine lange Bearbeitungszeit. Nun meine Frage(n): 1. wenn ich den Verlängerungsantrag stelle, aber nicht bis zum Ende der EMR abschließend bearbeitet wurde, was kann/muß ich parallel anleiern? Mein Arzt würde mich bei Bedarf auch im Anschluss direkt weiter mit gleicher Symtomatik 2018 wieder krankschreiben. 2. Bekomme ich in diesem Fall wieder Krankengeld? Oder ist die KK der Auffassung trotz nicht ausgeschöpftem Krankengeldbezug aus 2018 nicht zahlen zu müssen, da aus einer Rente heraus dies nicht möglich ist?.( hier mal gelesen) 3. Steht direkt, da noch nicht entschieden durch DRV der AG sofort wieder in der Pflicht? 4. evtl. Arbeitsamtmeldung, dann mit Krankmeldung, oder besser ohne? 5. evtl Fachanwalt einschalten?- denke allerdings, dass sich die Entscheidung dann noch weiter hinausschiebt. Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe Mit freundlichen Grüßen Peter Kurz

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

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1 Antworten

KKam 06.03.2020 | 18:33
Genau das ist das was Sie tun müssen. Nicht ausgeschöpfter KG-Anspruch lebt wieder auf wenn Sie unmittelbar vor der EM-Rente im KG-Bezug waren. Gleiches würde für ALG1 gelten, aber das betrifft Sie ja nicht.
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