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Experten-Antwort

Wie werden 4 Kinder bei 45 Beitragsjahren angerechnet / Rente mit 63

von Ines_L26.10.2016 | 21:05
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Hallo Forumsmitglieder, ich habe 4 Kinder großgezogen, bin Jahrgang 1956, arbeite z.Zt. Vollzeit und frage mich, ob ich mit 63 Jahren 45 Beitragsjahre zusammenbekomme, um die abschlagsfreie Rente zu erhalten. Wann bekäme diese der Jahrgang 1956 überhaupt? Ich habe zwar viel gearbeitet neben meinen Mutter- und Familienaufgaben, aber bekäme nur, wenn die Erziehung aller Kinder ordentlich einflösse, die 45 Beitragsjahre zusammen. Wie werden die Erziehungszeiten angerechnet? Ich danke vielmals im Voraus und sende viele Grüße Ines

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ines_L,

der Jahrgang 1956 kann die Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit 63 Jahren und 8 Monaten beanspruchen.

Neben den Kindererziehungszeiten werden pro Kind maximal 10 Jahre Berücksichtigungszeit anerkannt. Allerdings ergibt sich bei Überschneidung der Zeiten keine Verlängerung. Die BÜZ zählen mit zu den 45 Jahren.

Haben Sie überprüft, ob bei den 344 Monaten sämtliche Kinder, die Sie erzogen haben, berücksichtigt wurden?

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6 Antworten

W*lfgangam 26.10.2016 | 21:59
Hallo Ines_L, erster Hinweis wäre, mal in die letzte Rentenauskunft (ja, der halbzentimeter starke DRV-Papierpacken heißt so ...und, es steht auch noch so drauf ;-)) reinzuschauen - vorne in den Textteil/"Altersrente für besonders langjährig Versicherte". Da steht bereits drin, wann die Rente für Jahrgang 56 beginnen kann (63 + 8 Monate), wie viele Monate Sie von den 45 Jahren (540 Monate) schon erreicht haben, wie viele noch fehlen ...fehlende Monate einfach mal ab letzem Monat/Jahr im Versicherungsverlauf dazu rechnen und sehen, ob es passt. Die Erziehungszeiten der Kinder bis zum 10. Lbj. werden grundsätzlich bei den 45 Jahren angerechnet (sofern Sie die Kinder überwiegend erzogen haben und keine anderen Ausschlussgründe vorliegen). Allerdings werden gleichzeitige Erziehungszeiten nicht doppelt gezählt ...ein Jahr nur 12 Monate ;-) Gehen Sie mal zu einer Beratungsstelle DRV oder Rathaus/Versicherungsamt, die checken das und dann sind Sie mit den Altersrentenansprüchen wann / welche / zu welchen Bedingungen möglich sind, auf dem Laufenden. Gruß w. PS: Gerade heute wieder 2 so'ne 'Früchtchen' im Büro gehabt "die 45 Jahre habe ich nie" ...denkste, Rentenauskunft eventmäßig 'vorgelesen' - vom Knutschen konnte ich Sie dann gerade noch so abhalten, ich darf ja nichts annehmen *gg
Ines_Lam 26.10.2016 | 22:42
Hallo Wolfgang, vielen Dank für die schnelle gute Antwort. Ich war tatsächlich vor einiger Zeit wg. meiner Frage bei der RV-Beratung und man sagte mir dort, dass nur ein Kind angerechnet wird. Und das konnte ich irgendwie nicht glauben und wollte nochmal auf anderem Weg eine Antwort bekommen. Wahrscheinlich war das vor 2 Jahren noch zu neu für die Sachbearbeiterin. Dank Deiner Antwort weiß ich nun Bescheid, bei meinen Kindern bzw. den ERziehungszeiten sind allerdings viele Überlagerungsmonate. Ich habe soeben meine Rentenakte durchgeschaut und gesehen, dass ich zuletzt 2014 den "dicken Packen" von der RV bekommen habe (sonst nur 1 Blatt + 1 Anlage) - und dort fand ich deine Hinweise - 344 Belegmonate und keine Aussicht auf erreichen der 45 Jahre. Das hatte ich schon vergessen - aber nun ist es klar. Merci beaucoup! Und viele Grüße Ines
MBam 27.10.2016 | 11:33
Ist das erste Kind in der ersten Dekade eines Monats geboren? Wenn ja, wird der Vormonat vor der Geburt nicht mitgezählt für die Wartezeit der Rente45/63!!!
Ines_Lam 27.10.2016 | 20:26
Guten Abend, vielen Dank noch für die Antworten und Hinweise, das erste Kind ist am 5. Januar geboren - . Wann wird denn der Vormonat angerechnet? Habe nochmal die Unterlagen studiert, fand aber die Aufzählungen der Anrechnungszeiten ziemlich unübersichtlich und unverständlich (ist bei einem Zickzackkurs wie bei mir mit Kindern und Umzügen und beruflichen Wechseln auch nicht verwunderlich), fand auch nicht die letzten ERziehungsjahre für das letzte Kind. Ich werde mir die angerechneten Zeiten dann doch noch mal erklären lassen. Viele Grüße, super, dass es solch ein Forum gibt!! Noch einen schönen Abend wünscht Ines
W*lfgangam 27.10.2016 | 20:29
Zitat von Ines_L anzeigenausblenden
Hallo Ines_L, vielleicht wegen Auslandserziehung der anderen *) - wo Sie franz. Grüßen? :-) > Wahrscheinlich war das vor 2 Jahren noch zu neu für die Sachbearbeiterin. Nein, die Grundsätze der Anrechnung von Erziehungszeiten sind seit etwa 30 Jahren gerichtsfest ausdiskutiert und auch allen Beratern bekannt, daran hat sich auch vor 2 Jahren mit dem 'Rentenpaket/Mütterrente' nichts geändert. *) der Gründe gibt es viele, wo keine Anrechnung möglich ist - die wurden Ihnen auch in der Vergangenheit per Bescheid mitgeteilt, als Sie erstmals die Erziehungszeiten für alle Kinder beantragt haben. Sie haben letztendlich beim Rentenantrag noch mal die Möglichkeit die 'Nur-Anerkennung' für ein Kind zu hinterfragen - man wird Ihnen sicher dieselben Antworten 'aufgrund der besonderen/gesetzlichen Umstände', wie schon vor 2 Jahren geben. Gruß w.
W*lfgangam 27.10.2016 | 20:42
Hallo MB, Sie sollten nicht die bakteriellen Auslageschriften bei Ihrem Hausarzt als 'Rentengesetze' interpretieren ...husten Sie mal kräftig ab, legen Sie sich ein SGB 1 - 12 zu, dann klappt es auch mit rentenrechtlich einwandfreien Aussagen. Nur, bis Sie das SGB 6 inhaliert haben ...da reicht eine Dekade nicht, gleich in welchem Monat Sie damit anfangen - rechnen Sie in Äonen ;-) Gruß w. PS: eine 'Spontan-/Frühgeburt' kappt Ihnen jede 'Schutzfrist' ...wo 1 Monat sonst nicht mitzählen könnte ;-)
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