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Wie werden Rentenabschläge berechnet?

von Karl-Heinz26.01.2007 | 17:32
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Hallo, ich möchte gerne wissen, wie die 0.3 % Abschlag pro Monat vorzeitigen Rentenbeginn genau berechnet werden. Beispiel: Rentenanspruch mit 65 Jahren 100 %. Wenn ich schon mit 63 Jahren in Rente gehe, dann 7,2 % Abschlag (24 x 0,3 %), also 92,8 %. Mit 65 habe ich aber mehr Entgeltpunkte als mit 63 Jahren, da länger eingezahlt. Werden diese 92,8 % nun auf Basis der (fiktiven) Entgeltpunkte mit 65 oder der (tatsächlichen) Entgeltpunkte mit 63 berechnet? Vielen Dank für Ihre Antworten

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5 Antworten

KSCam 26.01.2007 | 17:53
Basis sind (natürlich) die bis 63 tatsächlich erreichten Werte.
Karl-Heinzam 26.01.2007 | 18:06
Hatte ich auch so vermutet. Dann ist aber die Angabe mit den 0,3 % pro Monat irreführend, weil ich mit 63 tatsächlich weniger als 92,8 % meiner regulären Altersrente bekomme.
Bernhardam 26.01.2007 | 19:51
Das ist richtig, man kann die tatsächlichen Auswirkungen auch in Zahlen angeben: Angenommen, Sie würden bis 65 insgesamt 42 Jahre lang Beiträge bezahlen, dann haben Sie mit 63 nur 40 Jahre lang eingezahlt, angenommen Ihr Einkommen war lebenslang konstant. Dann ergibt sich eine zusätzliche Verringerung der Rente von 2 / 42 = 4,76 % oder pro Monat des vorzeitigen Bezugs 4,76 % / 24 = 0,198 % Zusammen mit dem Abschlag verbleiben dann 92,8 % x 95,2 % = 88,38 % der regulären Altersrente, pro Monat eines vorzeitigen Bezugs verringert sich die Altersrente also um 11,62 % / 24 = 0,484 % Statt mit 0,3 % sollte man also (Faustregel) mit etwa 0,5 % pro Monat rechnen, bei kürzerer Lebensarbeitszeit oder weniger Beitragsjahren (Akademiker) wird das schnell noch viel mehr. Und oft ist das Einkommen in den letzten Jahren deutlich höher als in den ersten Jahren, auch dann wird es mehr. Leider haben ältere Arbeitnehmer wegen Krankheit oder Arbeitslosigkeit in vielen Fällen gar keine Wahl.
Gerdam 27.01.2007 | 10:14
Bin seit Nov. 2005 das erste mal in meinem Leben Arbeitslos, habe vor meiner Arbeitslosigkeit schon über 45 Jahre Rentenbeiträge eingezahlt bin noch in die 32 Monatsregelung beim Arbeitsamt hineingekommen werde dadurch mit 64,5 in Rente gehen also 6 Monate eher! Meine Frage: Mit wieviel Abzüge werden mir angerechnet ? Und meine Frau bezieht schon 10 Jahre Rente wenn ich zum zB. Witwer werde wie viel Rente würde ich mindestens als Witwenrente beziehen können , verstehen Sie mich bitte nicht falsch aber ich muss auch an meine Zukunft denken , seit nun 2 Jahren habe ich Sie bei mir im Hause in Pflege ich weiss nicht was auf mich noch zukommt . Danke für die Auskunft MfG Gerd
Schiko.am 27.01.2007 | 21:52
Bin der meinung, der erste teil ihrer frage ist nicht zu beantworten, da sie ihr geburtsmonat und jahr nicht genannt haben. Nehme an die rente ihrer frau ist bereits endgültig, eine erhöhung durch weitere beiträge ist nicht mehr gegeben Einmal angenommen, ihre frau erhält derzeit 600 bruttorente und sie erhalten mit 64,5 jahren 1.500 nettorente im monat, könnte sich folgende rechnung ergeben. 1.500 minus 690 ( gerundet ) anrechnungsfreier betrag. 810 mit 40% anrechnungspflichtig= 324 auf die witwerrente. Bei 600 derzeitige rente der frau wird die wwe.rente mit 60% verrechnet, somit 360 euro ./. 324 an- rechnung des eigenen einkommens v erbleiben 36 €. zur auszahlung. Die eigene rente bleibt mit ange- nommen 1.500 als nettorente erhalten. Mit freundlichen Grüßen.
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