Ich schließe mich dem Beitrag von "Knut Rassmussen" an.
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Ich schließe mich dem Beitrag von "Knut Rassmussen" an.
Hallo Julia,
als Ausgangswert für die Berechnung der Witwenrente können Sie im Grunde den Betrag heranziehen, den Ihr verstorbener Ehemann als Erwerbsminderungsrente bekommen hätte, da die Berechnung der Erwerbsminderungsrente und der Witwenrente hinsichtlich der zu (inkl. der Zurechnungszeit) zu berücksichtigenden rentenrechtlichen Zeiten gleich ist. Daher hat "Knut Rassmussen" in seinem Beitrag auf auf die letzte, Ihrem Mann zugesandte Renteninformation verwiesen.
Bei der Rentenberechnung werden die Zeiten bis zum Tod Ihres Mannes berücksichtigt. Von dem eigentlich ergebenden Betrag werden dann nach Ablauf des sogenannten "Sterbevierteljahres" 60 % vor Einkommensanrechnung (eben der von Ihnen bezogenen eigenen Erwerbsminderungsrente) als Ausgangsbetrag verbleiben und dann noch die Einkommenanrechnung zu prüfen ist. Wichtig ist daher in diesem Zusammenhang zu erwähnen, dass es sich bei der von "Knut Rassmussen" erwähnten Erwerbsminderungsrente nicht um die von Ihnen bezogene, sondern um diejenige handelt, die Ihr Ehemann bekommen hätte.
Der Mitarbeiter/die Mitarbeiterin wird Ihnen dann die Einkommensanrechnung erläutern. Im Prinzip ist es jedoch so, dass der Differenzbetrag zwischen dem Freibetrag und dem anzurechnenden Betrag ermittelt wird und 40% des übersteigenden Betrages vom o.g. (von mir "Ausgangsbetrag" genannten) Betrag abgezogen werden. Auch hier bitte ich zwischen eben diesen 40 % und den 40% zu unterscheiden, die nach dem Sterbevierteljahr von eigentlichen vollen Rentenbetrag aus der Versicherung Ihres Ehemannes "abgezogen" werden: es handelt sich also bei den Angaben von 40% um zwei verschiedene Beträge (einmal zur Ermittlung der Rentenhöhe vor Einkommensanrechnung und einmal bei der Einkommenanrechnung selber). Das Sie bei der Antragstellung den letzten Rentenbescheid liegt daran, dass man dann bei der Antragsaufnahme den Versicherungsverlauf Ihres Mannes überprüfen kann. Jedoch entnehme ich Ihrer ursprünglichen Frage, dass Ihr Mann noch keine Rente bekommen hat, sodass Sie dann bitte den letzten zugesandten Versicherungsverlauf mitbringen.
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