Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Wie wird die Witwenrente gerechnet?

von Julia22.09.2010 | 11:09
6634 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag, meine Frage lautet, wie meine Witwenrente berechnet wird. Wird sie vom Jahresbruttolohn meines verstorbenen Mannes gerechnet (40%, weil meine EM-Rente über den Freibetrag hinaus geht mit 703 € mtl.), oder von der jetzt ihm zustehenden Rente, wenn er jetzt in Rente gegangen wäre (1349 € mtl.) oder aber von der Rente, die ihm in acht Jahren mit seiner Regelaltersgrenze zugestanden hätte (1750 €)? Wenn meine Vermutungen richtig liegen und das Zweite zutrifft, dürften mir demzufolge 827 € Witwenrente zustehen? Vielen Dank im Voraus.

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ich schließe mich dem Beitrag von "Knut Rassmussen" an.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Julia,

als Ausgangswert für die Berechnung der Witwenrente können Sie im Grunde den Betrag heranziehen, den Ihr verstorbener Ehemann als Erwerbsminderungsrente bekommen hätte, da die Berechnung der Erwerbsminderungsrente und der Witwenrente hinsichtlich der zu (inkl. der Zurechnungszeit) zu berücksichtigenden rentenrechtlichen Zeiten gleich ist. Daher hat "Knut Rassmussen" in seinem Beitrag auf auf die letzte, Ihrem Mann zugesandte Renteninformation verwiesen.

Bei der Rentenberechnung werden die Zeiten bis zum Tod Ihres Mannes berücksichtigt. Von dem eigentlich ergebenden Betrag werden dann nach Ablauf des sogenannten "Sterbevierteljahres" 60 % vor Einkommensanrechnung (eben der von Ihnen bezogenen eigenen Erwerbsminderungsrente) als Ausgangsbetrag verbleiben und dann noch die Einkommenanrechnung zu prüfen ist. Wichtig ist daher in diesem Zusammenhang zu erwähnen, dass es sich bei der von "Knut Rassmussen" erwähnten Erwerbsminderungsrente nicht um die von Ihnen bezogene, sondern um diejenige handelt, die Ihr Ehemann bekommen hätte.

Der Mitarbeiter/die Mitarbeiterin wird Ihnen dann die Einkommensanrechnung erläutern. Im Prinzip ist es jedoch so, dass der Differenzbetrag zwischen dem Freibetrag und dem anzurechnenden Betrag ermittelt wird und 40% des übersteigenden Betrages vom o.g. (von mir "Ausgangsbetrag" genannten) Betrag abgezogen werden. Auch hier bitte ich zwischen eben diesen 40 % und den 40% zu unterscheiden, die nach dem Sterbevierteljahr von eigentlichen vollen Rentenbetrag aus der Versicherung Ihres Ehemannes "abgezogen" werden: es handelt sich also bei den Angaben von 40% um zwei verschiedene Beträge (einmal zur Ermittlung der Rentenhöhe vor Einkommensanrechnung und einmal bei der Einkommenanrechnung selber). Das Sie bei der Antragstellung den letzten Rentenbescheid liegt daran, dass man dann bei der Antragsaufnahme den Versicherungsverlauf Ihres Mannes überprüfen kann. Jedoch entnehme ich Ihrer ursprünglichen Frage, dass Ihr Mann noch keine Rente bekommen hat, sodass Sie dann bitte den letzten zugesandten Versicherungsverlauf mitbringen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Knut Rassmussenam 22.09.2010 | 12:23
.... ist der heutige Rentenanspruch auf eine Erwerbsminderungsrente (kann der letzten Renteninformation entnommen werden. Davon 60% bzw. 55% je nach Heiratsdatum (oder 25% bei kleiner Witwenrente) - das wäre die maximale Hinterbliebenenrente. Zu beachten ist, dass 3 Monate lang 100% gezahlt werden und ab dem 4. Monat die Einkommenprüfung beginnt.
Juliaam 22.09.2010 | 14:29
... da ich bei meinen Termin zum Witwenrente beantragen den letzten Rentenbescheid meines Mannes mitbringen muss, habe ich vergessen zu erwähnen.
Juliaam 22.09.2010 | 14:22
Zitat von Knut Rassmussen anzeigenausblenden
Heirat ist vor 2001 und geboren sind beide vor 1961, d.h. es besteht Anspruch auf die große Witwenrente lt. Information dieser Internetseite, aber da ich selber EM-Rente beziehe, netto 703 Euro, liege ich über dem Freibetrag der alten Bundesländer und es stehen mir lt. Online-Beratung eine Witwenrente nach Abzug von 40 % zu. Das sind meine bisherigen Erkenntnisse, wo ich hoffe, dass sie einigermaßen hinkommen. Ich weiß aber nicht, wovon die Witwenrente berechnet wird. Einerseits ist meine EM-Rente entscheidend, aber mit welcher Summe meines Mannes wird gerechnet, mit dem Jahresbruttolohn, oder mit der Rente, die ihm aktuell zustehen würde, wäre er jetzt in Rente gegangen oder mit der Rente, die ihn mit seiner Regelaltersrente zugestanden hätte?
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026