hallo,
weiss jemand von euch,wie eine rente wegen voller erwerbsminderung von der drv auf eine vom versorgungsamt gewährte ausgleichsrente nach dem oeg, analog zu § 32 bvg, angeechnet wird?
finde nichts im internet.
danke.
hallo,
weiss jemand von euch,wie eine rente wegen voller erwerbsminderung von der drv auf eine vom versorgungsamt gewährte ausgleichsrente nach dem oeg, analog zu § 32 bvg, angeechnet wird?
finde nichts im internet.
danke.
wird auch schwierig was zu finden, da EM-Rente auf die OEG-Versorgung nicht angerechnet wird.
Die Anrechnungsvorschriften zum OEG stehen hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/oeg/__3.html
Gruß
w.
hallo,
nur die grundrente nach dem oeg ist einkommensunabhängig.
die ausgleichsrente ist dagegen einkommensabhängig, d.h.die em-rente wird auf die ausgleichsrente angerechnet.
Ausgleichsrente
Schwerbeschädigte mit einem Grad der Schädigungsfolgen von mindestens 50 können eine Ausgleichsrente erhalten, wenn Sie keine oder nur eingeschränkt eine Erwerbstätigkeit ausüben können. Die Ausgleichsrente soll einen angemessenen Lebensunterhalt sichern. Ihre Höhe ist einkommensabhängig.
Die Ausgleichsrente kann grundsätzlich erst nach Abschluss zumutbarer und Erfolg versprechender Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation und Teilhabe am Arbeitsleben gezahlt werden.
http://www.lvr.de/de/nav_main/soziales_1/opfervonkriegundgewalt/leistungen/renten/renten_1.jsp
daher meine frage....
danke.
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