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Experten-Antwort

wie wird Leistungsfall bestimmt

von Ludowika20.04.2020 | 10:28
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Hallo, kurz meine Geschichte: seit 2015 herzkrank (infarkt), 2016 Krebs mit Chemo und Bestrahlung, infolge Depressionen, Neuropathie, Lymphödeme. immer voll berufstätig gewesen, ging dann nicht mehr. Herbst 2017 Antrag auf Teil-EM-Rente gestellt, Teilzeitjob 10 Std. wöchentlich vorhanden. Zur Reha geschickt Sommer 2018, AU entlassen aber "krebsfrei" - deshalb arbeitsfähig (?). Widerspruch eingelegt, Gutachtertermin September 2019, Rentenbescheid Arbeitsmarktrente März 2020, befristet bis Sommer 2021, Beginn August 2018. Frage: wer bestimmt den Leistungsfall??? Ist das nicht die Krebsdiagnose??? verstehe das nicht - traue mich aber nicht bei der DRV nachzufragen - bin ja so froh dass nach 2 1/4 Jahren endlich ein Bescheid da ist. Grüße in die Runde von der grübelnden Ludowika

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 20.04.2020 | 15:21

Hallo, Ludowika,

befasst sich der beauftragte Gutachter (Mediziner) mit Ihrem gesundheitlichen Zustand. Nach Prüfung der vorhandenen medizinischen Unterlagen und Untersuchungsergebnissen legt er fest, seit wann Sie aus seiner Sicht als erwerbsgemindert einzustufen sind. Sie haben allerdings selbst bei Ihrer kurzen Schilderung nicht genannt, ab wann Leistungsfall vorliegt.

Zur Info: es muss nicht immer der früheste Zeitpunkt sein, zu dem eine Krankheit vorgelegen hat. Im vorliegenden Widerspruchsverfahren besteht auch die Möglichkeit, dass die Entscheidung nicht mehr für die Vergangenheit getroffen wurde, sondern für die Gegenwart. Es ist für uns allerdings ohne Aktenkenntnis schwer beurteilen zu können, was den Entscheider dazu bewogen hat in der Form zu entscheiden. Scheuen Sie sich nicht bei der zuständigen Sachbearbeitung konkret nachzufragen.

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