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Experten-Antwort

Wie wird mit anonymen Meldungen umgegangen?

von Johannes11.10.2018 | 12:16
1447 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich lebe in Trennung und meine Exfrau macht mir allergrößte Probleme, so stellte sie bereits mehrere Anzeigen zu Unrecht, nur um mir zu schaden. Die Anzeigen wurden alle abgewiesen, ihr Racheplan ist nicht aufgegangen. Trennt man sich von narzisstischen Menschen, kann so etwas vorkommen. Weiterhin hat sie angekündigt, mir zu schaden, wo immer sie kann. Und das tut sie auch, seitdem wir in Trennung leben. Es ist die Hölle. Ich beziehe aufgrund meines sehr schlechten Gesundheitszustandes eine Erwerbsminderungsrente und das völlig zu Recht. Da die Exfrau mir so sehr schaden will, wie sie kann, halte ich es für möglich, dass sie einfach die DRV anonym anschreibt und in einem Brief unzutreffenderweise behauptet, ich wäre kerngesund, würde schwarz arbeiten oder ähnliches. Falsche Behauptungen aufstellen, nur um mir zu schaden und in der Hoffnung, ich würde mein einziges Einkommen, die Rente, verlieren. In Wirklichkeit bin ich schwer krank und das weiß die Ex auch. Trotzdem halte ich es für wahrscheinlich, dass sie versucht, mir auch die Erwerbsminderungsrente zu nehmen, um sich für die Trennung zu rächen. Macht es in so einem Fall Sinn, den entsprechenden Sachbearbeiter anzuschreiben und die private Situation zu schildern, so dass die entsprechende anonyme Briefe gleich richtig einordnen können?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 12.10.2018 | 15:18

Ein solches schreiben würde sicher nicht schaden. Gleichwohl wird der zuständige Rentenversicherungsträger Hinweise auf einen möglichen Leistungsmissbrauch prüfen.

3 Antworten

Benam 11.10.2018 | 13:24
Ihre (Ex-) Frau kann doch behaupten was sie will. Die Fakten (Erkrankungen, Diagnosen, Gutachten) usw. sprechen doch eine deutliche Sprache, auch bei einer Überprüfung. Und ob Sie schwarzarbeiten, auch da müssen Beweise her. Wenn Sie dies nicht tun, dann haben Sie doch auch gar nichts zu befürchten. Blöd ist es nur, wenn Ihre Frau Informationen oder Beweise hätte. Das das ganze eine schreckliche Belastungen für Sie ist glaube ich gerne, aber lassen Sie sich nicht so in die Ecke drängen. Dann hätte die Ex doch schon gewonnen. Aufstehen, Krönchen richten und erhobenen Hauptes weitergehen. Wenn Sie sich nichts erschummelt haben, dann kann Ihnen doch keiner etwas. Behaupten kann jeder was.
DRVam 11.10.2018 | 13:29
Wenn Sie sich gesetzeskonform verhalten, brauchen Sie auch unberechtigte Anschuldigungen der Ex nicht befürchten.
Schorscham 11.10.2018 | 15:15
Nein, das macht keinen Sinn. Nur wenn der zuständige Sachbearbeiter die Hinweise eines Denunzianten für belastbar hält, könnte er weitere Ermittlungen einleiten. Und erst dann sollte man angemessen reagieren und die Anschuldigungen zurückweisen. Sollte das Ermittlungsverfahren eingestellt werden, wären juristische Schritte gegen den Denunzianten möglich, wie zum Beispiel Strafanzeigen wegen Verleumdung oder übler Nachrede. MfG
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