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Experten-Antwort

Wie wirken sich die Kinderberücksichtigungszeit auf Zulagenberechtigung bei Riesterrente?

von Dieter09.04.2019 | 14:41
268 Ansichten
3 Antworten

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Hallo Expertenteam wie wirkt sich Kinderberücksichtigungszeit auf die Art der Zulagenberechtigung bei der Riesterrente? Konkret: ist man/frau während der Kinderberücksichtigungszeit mittelbar oder unmittelbar zulagenberechtigt?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Unmittelbar Zulagenberechtigt ist, wer pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung ist. Nur während der Kindererziehungszeit (bei Geburten nach dem 31.12.1991 für die ersten drei Jahre) besteht eine Versicherungspflicht in der Rentenversicherung. Die reine Kinderberücksichtigungszeit ist keine Pflichtbeitragszeit. Damit besteht auch keine unmittelbare Zulagenberechtigung für diese Zeiträume. Zu beachten ist jedoch, dass sich der Zeitraum der Kindererziehungszeit entsprechend verlängert, falls gleichzeitig mehrere Kinder erzogen werden, für die jeweils ein Anspruch auf Kindererziehungszeiten besteht.

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2 Antworten

Klugpuperam 09.04.2019 | 16:13
Übrigens: 1 Tag RV-Pflicht im Jahr reicht.
chiam 09.04.2019 | 21:05
Richtig, allerdings ist eine (von vornherein) kurzfristige geringfügige Beschäftigung nicht versicherungspflichtig.
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