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Experten-Antwort

Wie wirkt sich ein Fachschulbesuch bei Bezug von ALG/UHG auf die Entgeltpunkte aus?

von Karli06.07.2013 | 09:56
5704 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Experten, der Besuch von einer Fachschule wird mit max. 0,0625 EGP/Monat bewertet. Bei Bezug von ALG/UHG wird die Bewertung mit 80% vom "Durchschnittwert Grundbewertung" resp. "Durchschnittswert Vergleichsberechnung (wenn dieser höher ist)" bewertet. z.B Durchschnittswert 0,1313 x 80%:100=0,1050 EGP/Monat . Somit würde sich gegenüber der erstgenannten Bewertung (max.0,0625/Monat) bei einem 21 monatigen Fachschulbesuch mit Bezug von ALG/UHG eine Höherbewertung von von 0,0425 EGP/Monat (= 0,8925 )ergeben. Frage. 1. sind meine v.g. Annahme zutreffend ? 2. Wirkt sich der Bezug von ALG/UHG noch an anderer Stelle aus bzw. ergeben sich dadurch bei der Gesamtberechnung der Rente weitere zusätzliche EGP ? Vorab besten Dank für eine Info hierzu.

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bezüglich dieser Problematik änderten die Rentenversicherungsträger im Jahr 2011 ihre Rechtsauffassung. Danach werden Zeiten des Bezuges von ALG/UHG nach Vollendung des 25. Lebensjahres grundsätzlich nur noch als BZ und nicht (mehr) als AZ bewertet. Nur wenn Sie die Sozialleistung in der Zeit vom 01.01.1983 bis 31.12.1997 bezogen haben, kann sie aufgrund einer Übergangsregelung noch als AZ anerkannt und mit 80 % der Gesamtleistungswertes bewertet werden. Die Bewertung als BZ erfolgt immer auf der Grundlage der beitragspflichtigen Einnahmen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Wenn Sie 1974/75 bereits das 25. Lebensjahr vollendet haben, wird die Zeit als Beitragszeit anerkannt und, falls es sich z.B. um eine Art Umschulung handelt, als berufliche Ausbildung bewertet. Dies führt dazu, dass die Zeit bis zu 75 % des Gesamtleistungswertes (max. 0,0625 Ep) hochgewertet werden kann. Diese Hochwertung erfolgt jedoch nur für insgesamt max. 3 Jahre. Dabei werden frühere berufliche Ausbildungszeiten oder weitere anrechenbare Fachschulzeiten oder Zeiten einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme vorrangig hochgewertet.

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2 Antworten

Jonnyam 06.07.2013 | 12:08
Die Fachschulzeit mindert die anzuhebenden Berufsausbildungszeiten. Deshalb kann man nach einem BSG-Urteil als Anrechnungszeit, die auch schon wegen UHG Pflichtbeitragszeit ist, verzichten. Die RV-Träger berücksichtigen das aber meistens schon!
Karliam 08.07.2013 | 16:24
Danke an den/die Experten zu der gegebenen Info. Im vorliegenden Fall war der Fachschulbesuch von 1974 bis 1975 . Wie sind dann meine Frage 1 und 2 zu beantworten ? ich wäre für eine Auskunft hierzu sehr dankbar.
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