Ich habe eine Frage, die mir leider bislang niemand von der DRV beantworten konnte oder ich wurde immer falsch verstanden ..
Und zwar geht es um folgendes:
Ich bin Jahrgang 1964 und beziehe seit 2004 eine Teilerwerbsminderungsrente ( unbefristet )
Ich bin die ganze Zeit als Teilzeitkraft bei meinem Arbeitgeber weiter beschäftig und habe auch vor bis 2031 weiter zu arbeiten .
Nun möchte ich wissen ob sich mein Altersrentenanspruch durch diese Arbeit erhöht?
Meine Teil EMR beträgt netto knapp 580 Euro .. Ich weiß dass es einen Bestandsschutz gibt also das die Altersrente nicht niedriger als die EMR ausfallen darf. . das wären dann ja als volle rente ca 1150 Euro netto
Nun verdiene ich in meiner Teilzeittätigkeit Brutto monatlich noch ca 1800 Euro ( bei knapp 14 Monatsgehältern ) und möchte gern wissen ob und inwiefern sich dieser Verdienst auf die Altersrente auswirkt?
Die Aussagen von Laien dazu reichen von .. das gibt keinen Cent mehr da ja die EM Rente bereits hochgerechnet worden ist .. Bis hin zu natürlich zählt das voll dazu da ich ja weiter einzahle ..
Ich vermute wahr ist beides nicht .. meine Logik sagt mir spätestens nach dem 60. Lebensjahr müsste es voll zählen da die HOchrechnung ja 2004 nur bis zum 60. Lebensjahr reichte..
Aber wie es es mit all den Jahren davor ? Immerhin handelt es sich um 27 Jahre die ich neben der TEil EMRente arbeiten werde .. bislang 16 Jahre ..
Ich hoffe etwas Klarheit in die Sache zu bekommen auch wenn ich einen x. Anlauf nehmen werde in Berlin um eine Berechnung zu bitte weil ich nicht fassen kann das mir niemand in dem Punkt weiterhelfen kann.