Aus Ihrer Anfrage geht nicht hervor, ob Sie die volle bzw. die teilweise Erwerbsminderungsrente bekommen. Bevor Sie sich weitere Gedanken wegen einer Vollzeitbeschäftigung machen, ist
unbedingt ein persönliches Beratungsgespräch in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung erforderlich. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link „Beratungsstellen finden“ ermitteln. Ihnen sollte klar sein, dass die Vollzeitbeschäftigung auch auf Dauer machbar bzw. ausführbar sein muss. Ansonsten setzen Sie doch Ihren Anspruch auf Erwerbsminderungsrente aufs Spiel. Alles weitere kann man Ihnen besser und ausführlicher im persönlichen Gespräch erläutern. Eine Beschäftigungsaufnahme muss eh dem zuständigen Rentenversicherungsträger gemeldet werden.