Zitiert von: Frank 59
Gibt es nach der Abfindung der Witwenrente eine Frist, in der man die Witwenrente aus der ersten Ehe wieder neu beantragen kann?
Frank 59,
die Abfindung wird für 24 Monatsbeträge vorgenommen. Sollte innerhalb dieser Zeit erneut über eine Hinterbliebenenrente aus der vorletzten Ehe zu entscheiden sein, kommt es natürlich zur Anrechnung des Abfindungsbetrages - auch unter Berücksichtigung neu erworbener Hinterbliebenenrentenansprüche/auch aus Versorgungen. Unterm Strich, ja, die DRV würde sofort wieder eine Witwenrente zahlen, allerdings auf kleinerem Niveau, bis der überschüssige Abfindungsbetrag 'verbraucht' ist.
Die allgemeine Frist für Hinterbliebenenrentenansprüche beträgt 12 Monate, um Ansprüche so lange noch rückwirkend nachgezahlt zu bekommen - diese Frist meinten Sie aber nicht, sondern eher die 'Schonfrist' ...wie oben gesagt: keine, nur eine Verrechnungsfrage.
Auch aus der Beamtenversorgung könnte ggf. noch ein 'Unterhaltsbeitrag für nicht witwengeldberechtigte Witwen' (statt Witwengeld) geleistet werden können - Näheres dazu erklärt die Dienststelle des potenziellen Todeskandidaten.
Gruß
w.