Hallo Frank 59,
wird die neue Ehe wieder aufgelöst (Tod, Scheidung etc), kann das Wiederaufleben der Witwenrente sofort beantragt werden.
Sind seit dem Ende der alten Witwenrente noch keine 24 Monate vergangen, wird für den Zeitraum, für den schon die Abfindung gezahlt wurde, mit der neuen Witwenrentenzahlung verrechnet - wie von W*lfgang erläutert.
Sofern Ansprüche aus der neuen Ehe entstehen, werden diese auf die wiederaufgelebte Witwenrente angerechnet.