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Zur Experten-Antwort springenGrundsätzlich sollte unter Punkt 3 der Oktober 2013 – Beginn der erneuten Halbwaisenrente- angegeben werden. Nur wenn Sie ab diesem Zeitpunkt Arbeitsentgelt erzielen ist diese Frage zu bejahen. Zusätzlich wäre dann noch der Vordruck R 665 erforderlich für alle Beschäftigungen im Kalenderjahr 2012. Wenn dies zur Berechnung der Halbwaisenrente erforderlich ist , dann dauert es eben über den Insolvenzverwalter etwas länger. Wenn keine Beschäftigung zum 01.10.2013 vorliegt, wird Punkt 3 verneint und weiteres ist nicht zu veranlassen.
Danke (:Hallo passend zum Beginn meines Studiums möchte ich die Wiederaufnahme der Halbwaisenrente beantragen. Leider bin ich mir nicht sicher was ich im Formular R660 (Angaben zum Einkommen) unter Punkt 3 eintragen muss "seit Beginn der Rente wegen Todes..." Von 2009-2010 habe ich ein FSJ gemacht wo ich noch Halbwaisenrente bezogen habe. Danach habe ich bis 2013 bei diversen (5) Arbeitgebern regulär gearbeitet ohne Halbwaisenrente zu beziehen. Im Oktober 2013 hat das Studium begonnen und ich frage mich, was ich nun unter Punkt 3 angeben muss. Muss ich tatsächlich allen 5 Arbeitgebern den Vordruck R665 zukommen lassen um ihn mir auszufüllen? 3 davon haben Insolvenz angemeldet und es wäre ein äußerst langwieriger Prozess, wenn mir die notwendigen Formulare (R665) vom Insolvenzverwalter ausgefüllt werden. Vielen Dank im Voraus3 von 5 Arbeitgebern sind in Insolenz gegangen. Das ist mal eine tolle Bilanz Ihres wirkens. Alle Achtung.
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