Hallo Susi,
den Antrag auf Wiederaufnahme eines ausgesetzten Versorgungsausgleich müssen Sie beim zuständigen Familiengericht stellen. Ob Sie für das Verfahren einen Anwalt benötigen, sollten Sie beim Gericht erfragen.
Viele Grüße, Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung