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Wiedereingliederung

von Bärliner06.03.2008 | 21:06
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2 Antworten

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Liebes Forum, aufgrund einer psych. Erkrankung war ich in den letzten Monaten des letzen Jahres krankgeschrieben. Nun befinde ich mich in der Wiedereingliederungsphase seit ca. 5 Wochen. Mein Arbeitgeber offenbart mir nun, dass mein Resturlaub von rund 3 Wochen aus dem letzten Jahr verfallen wird, weil ich bis Ende März in der Wiedereingliederung bin und somit krankgeschrieben sei. Deshalb nutze es auch nichts, einen Urlaub bis Ende März zu beantragen - "Krankgeschriebene erhalten keinen Urlaub". Im Bundesurlaubsgesetz finde ich den Passus: "Der Urlaub ist zu gewähren, wenn der Arbeitnehmer dies im Anschluß an eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation verlangt." Meine Frage: Könnte es sein, dass meine Wiedereingliederung als med. Vorsorge oder Reha gilt und ich somit auch nach dem März noch Anspruch auf Urlaub habe? Meine Logik: Ich war krank und kann nichts dafür, dass ich meinen Resturlaub nicht nehmen konnte. Danke für Informationen!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Es ist tatsächlich so, dass Sie während einer stufenweisen Wiedereingliederung keinen Erholungsurlaub nehmen können, da Sie arbeitsunfähig sind.

Ich habe Ihre Ausführungen so verstanden, dass Sie vor Beginn der stufenweisen Wiedereingliederung Krankengeld bezogen haben, aber nicht in einer psychosomatischen Reha-Einrichtung waren. Die Rentenversicherung kann eine stufenweise Wiedereingliederung nur dann finanzieren, wenn sie im Anschluss an eine Reha-Leistung in einer Reha-Einrichtung erforderlich wird. Die stufenweise Wiedereingliederung ist in diesem Fall Bestand der medizinischen Rehabilitation.

Wie der Sachverhalt zu bewerten ist, wenn Sie zuvor nicht in einer Reha-Einrichtung waren, kann ich leider nicht beurteilen. Dies gilt auch für die Frage, ob im Anschluss an eine medizinische Rehabilitation nach dem Monat März noch ein Anspruch auf den Resturlaub besteht.

1 Antworten

leoam 07.03.2008 | 06:36
Hallo Bärliner, bei meiner Wiedereingliederung 2004 ist der Arbeitgeber genauso vorgegangen. Mein alter Urlaub wurde einfach ersatzlos gestrichen. Nach meiner Ertaubung fehlte mir damals die Kraft mich dagegen zu wehren und habe es einfach hingenommen. Erst später laß ich die eindeutig definierte Rechtsgrundlage, wie du jetzt und würde mir das heute nicht mehr gefallen lassen. Kämpfe um deinen Anspruch, es geht auch um das Urlaubsgeld. Geld ist das Einzigste was uns in der heutigen Zeit noch wirklich hilft, du wirst es noch bitterlich brauchen. Du mußt das aber alles schriftlich machen, sonst heißt es so wie bei mir, ich hätte ja nichts gesagt....... Gruss leo
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