Grundsätzlich ist es natürlich möglich, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen die Wiedereingliederung abbrechen. Allerdings ist es dann so, dass nach Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit die Rentenversicherung keine Fortführung oder eine neue Wiedereingliederung finanzieren kann, da dies dann vermutlich nicht mehr mit der letzten Reha-Maßnahme in ursächlichem Zusammenhang steht (Arbeitsunfähigkeit mit anderer Diagnose). Sollten Sie aufgrund der Erkrankung Krankengeld bekommen, würde ggf. die Krankenkasse anschließend für eine weitere Wiedereingliederung zuständig sein. Problematisch würde es, wenn Sie wieder Gehaltsfortzahlung für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit bekommen und kein Krankengeld, denn dann tritt auch die Krankenkasse nicht ein. Vielleicht besteht aber die Möglichkeit, zunächst - nach Rücksprache mit dem Arbeitgeber und Ihrem behandelnden Arzt - die Stundenzahl nochmal zu verringern? Allerdings stimmt dem nicht jeder Rententräger zu, daher empfehle ich Ihnen unbedingt, sich direkt mit Ihrem Rententräger in Verbindung zu setzen und dies vorher abzuklären! Die Rufnummer müsste auf dem Bescheid über die Bewilligung der Wiedereingliederung oder der Reha-Maßnahme stehen.