Wiedereingliederung

von
Blümchen

hallöchen, muß mal sagen gutes forum.
ich hätte da mal eine frage zur wiedereingliederung.
ich,weiblich,37 jahre,leide seit 1995 an morbus crohn(chr.darmkrankheit).2004 hatte ich einen darmverschluss.wurde mehrere wochen über einen zvk ernährt und man diagnosdizierte im oktober 2004 in drei halsvenen feste tromben.keine therapeutischen konsequenzen.bis heute kann ich mich nicht belasten,muss mich ständig ausruhen,bin schlapp und schläfrig.bei einenm internistischen gutachten wurde mir mitgeteilt das dieser zustand dauerhaft bleiben wird.obwohl man das ergometer abbrechen musste und ich nach nicht mal 3 stunden untersuchung fast zusammen gebrochen bin,ist man der meinung das ich mind.6 std. auf dem allgemeinen arbeitsmarkt tätig sein kann.ein rente wegen erwerbsminderung wurde abgelehnt und ich habe mit dem hinweis mangelnder erfolgsaussichten meine klage zurückziehen müssen.
ich versuche schon seit längerer zeit, auch wührend des verfahrens, eine belastungserprobung zu bekommen.leider wurde mir das abgelehnt.natürlich mit der begründung da ich nicht erwerbsgemindert bin.das konnte ich aber noch niemanden zeigen,wie mein körper auf stresssituationen reagiert.
ich war vorher voll berufstätig als verkäuferin in einem gemüseladen.heute schaffe ich kaum noch meine haushalt.
mir wird eingliederungszuschuss gewährt,wonach ich mir eine ag suchen soll der mich dauerhaft einstellt. ich habe einen gb von 40.
meine frage lautet eigentlich,wie sieht diese eingliederungsmaßnahme aus?wird das stationär gemacht damit ich auch unter ärztlicher betreuung bin?ich habe schon ein bißchen angst das ich total zusammenbreche,denn ich weiss eigentlich was ich mir zumuten kann.und das ist leider momentan nicht sehr viel.
meine interessen liegen bei gesunder lebensführung.welche möglichkeiten gibt es da für mich?
danke für ihre antwort und für das interesse.
lg

von
Nix

Man hat Ihnen also Hilfe zur Vermittlung eines leidensgerechten Arbeitsplatzes bewilligt.
Das ist KEINE qualifizierte Massnahme!
Man hat Ihnen lediglich zugesagt, Einstellungshilfen anzubieten, FALLS SIE SELBST ODER MIT HILFE DES ARBEITSAMTES einen einstellungswilligen Arbeitgeber finden, der bereit ist, Ihnen einen dauerhaften Arbeitsplatz anzubieten. Diese Hilfen können umfassen: Lohnzuschuss (in der Regel 50% für ein halbes Jahr, manchmal auch für 1 Jahr, dann aber weniger Prozente Zuschuss;handelt die DRV mit dem Arbeitgeber aus). Sollten irgendwelche Hilfen zur Arbeitsplatzumgestaltung erforderlich werden, so werden die Kosten für Arbeitsplatzumgestaltung auch vom RV-Träger getragen.
Es ist jedoch in der heutigen Zeit sehr schwierig, einen einstellungsbereiten Arbeitgeber zu finden. Die meisten Arbeitgeber lassen sich von diesem Arbeitgeberzuschuss "ködern", stellen Sie ein und entlassen Sie nach einem halben Jahr, nachdem der Lohnzuschuss abgelaufen ist; wegen Arbeitsmangel heisst es dann.
Dann heisst es für Sie: Wieder einen Arbeitgeber suchen. Die Hilfen können nochmal gewährt werden. Es ist immerwieder Rücksprache mit dem Fachberater für Rehabilitation erforderlich: Arbeitgeber finden, Reha-Berater der DRV informieren, der hält Rücksprache mit der Firma und Sie werden eingestellt....bis Sie unter Umständen ....nach Auslaufen des Eingliederungszuschusses .... wieder entlassen werden.Vielleicht haben Sie aber dennoch Glück und finden einen Dauerarbeitsplatz. Hören Sie sich in Ihrem Bekanntenkreis um, lesen Sie Stellenangebote, rufen Sie an und teilen Sie den Arbeitgebern mit,dass Eingliederungszuschuss in Aussicht gestellt wird. Das erhöht Ihre Chancen - trotz Krankheit.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg!

Experten-Antwort

Hallo Blümchen,
den Ausführungen von "NIX" ist nichts hinzuzufügen.
Nur hoffen wir für Sie, dass Sie nicht unbedingt die negativen Erfahrungen machen müssen, wie von "NIX" im Schlussteil beschrieben.Dafür wünschen wir Ihnen viel Erfolg.

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