Was ist wenn ich nach der Rehabilitation, nicht in vier Wochen die Wiedereingliederung antreten kann?
Wenn Sie vor der Reha-Maßnahme Krankengeld bezogen haben, ist die Krankenkasse für die Übernahme der Kosten während der stufenweisen Wiedereingliederung zuständig.
Ergänzend, Eine Wiedereingliederung über die DRV ist nur dann möglich wenn sie innerhalb von 4 nach einer medizinischen Reha beginnt. Ansonsten ist immer die Krankenkasse zuständig.
Danke!!! Also wenn mein Arzt mich erstmal weiter krank schreibt und ich nach den vier Wochen erst die Wiedereingliederung anfangen kann, muss die Krankenkasse weiter zahlen?Sorry ,kenne mich damit gar nicht aus! War noch nie so lange krank!
Genau so ist es, die Rentenversicherung ist dann raus.
Ob die Krankenkasse die kosten der Wiedereingliederung dann übernimmt, lässt sich hier nicht beantworten, aber grds. wären Sie dann zuständig.