Hallo "silence",
die Bewilligung einer Rehabilitationsmaßnahme erlischt nicht bereits dadurch, dass sich der Aufnahmetermin verschiebt. Ausgehend von einer aktuell ergangenen Bewilligung wäre der vorgesehen Beginn im September unproblematisch.
Die Frage inwieweit die Durchführung einer Rehabilitation zu diesem Zeitpunkt sinnvoll erscheint, sollte aus medizinischer Sicht in einem Gespräch mit dem behandelnden Arzt nochmals näher erörtert werden.
Sofern es zu einer Rehabilitationsmaßnahme kommt, erfolgt abschließend eine sozialmedizinische Leistungsbeurteilung, die vom Rentenversicherungsträger dann auch als Grundlage für die Prüfung eines weiteren Rentenbezuges herangezogen werden kann.
Als Ansprechpartner u.a. zu Fragen der beruflichen Wiedereingliederung stehen auch die Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation zur Verfügung, die für alle Landkreise und kreisfreie Städte von den Reha-Trägern eingerichtet worden sind : www.reha-servicestellen.de