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Wiedereingliederung in den Beruf

von silence27.06.2010 | 21:18
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Im letzten Jahr hatte ich eine Hochdosis-Chemo mit anschließender allogener Stammzellentransplantation. Da eine onkologische Reha von der DRV zweimal abgelehnt wurde (obwohl alle behandelnden Ärzte ausdrücklich dafür waren), wurde ich auf Druck der Krankenkasse in EM-REnte geschickt. Diese läuft noch bis Oktober d. J. Jetzt sollte endlich doch eine Reha stattfinden, leider bin ich aber 2 Tage vorher an einer Gürtelrose erkrankt (als Reaktion auf mein geschwächtes Immunsystem). Die Reha-Klinik konnte mir leider den Platz aufgrund der Ferienzeit nicht freihalten. Erst im September haben die wieder einen Termin für mich frei. Gilt dann die Reha-Bewilligung überhaupt noch? Außerdem frage ich mich, ob eine Reha solange nach der Transplantation überhaupt noch Sinn macht. Da die Rente sowiso ausläuft sollte ich vielleicht einfach einen Antrag auf Wiedereingliederung stellen? Gibt es irgenwelche Stellen bei denen man sich mal ausführlich beraten lassen kann, bisher haben wir weder die DRV noch die KK hilfreich zur Seite gestanden.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo "silence",

die Bewilligung einer Rehabilitationsmaßnahme erlischt nicht bereits dadurch, dass sich der Aufnahmetermin verschiebt. Ausgehend von einer aktuell ergangenen Bewilligung wäre der vorgesehen Beginn im September unproblematisch.

Die Frage inwieweit die Durchführung einer Rehabilitation zu diesem Zeitpunkt sinnvoll erscheint, sollte aus medizinischer Sicht in einem Gespräch mit dem behandelnden Arzt nochmals näher erörtert werden.

Sofern es zu einer Rehabilitationsmaßnahme kommt, erfolgt abschließend eine sozialmedizinische Leistungsbeurteilung, die vom Rentenversicherungsträger dann auch als Grundlage für die Prüfung eines weiteren Rentenbezuges herangezogen werden kann.

Als Ansprechpartner u.a. zu Fragen der beruflichen Wiedereingliederung stehen auch die Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation zur Verfügung, die für alle Landkreise und kreisfreie Städte von den Reha-Trägern eingerichtet worden sind : www.reha-servicestellen.de

11 Antworten

Nixam 28.06.2010 | 06:44
Hallo Silence! Ob die Reha im Stadium Ihrer Erkrankung noch Sinn macht oder nicht, müssen Sie mit Ihren behandelnden Ärzten besprechen. Der Bescheid über die Bewilligung der Rehabilitationsleistung gilt bis zu einem halben Jahr. Danach zweifelt man lediglich an der Aktualitätet der medizinischen Unterlagen. Sonst gilt der Bescheid ganz normal weiterhin ohne "Verfallsdatum". Was das Auslaufen Ihrer Rente angeht: Rufen Sie einfach Ihren Sachbearbeiter in der Rentenabteilung an(Telefonnumer siehe Rentenbescheid) und sprechen Sie mit ihm über eine Verlängerung der Rentengewährung bis nach der Reha. Sicher wird man Ihnen auch in diesem Punkt entgegenkommen. Vielleicht lassen Sie sich diesbezüglich auch ein ärztliches Attest von Ihrem behandelnden Arzt ausstellen, dass vor Durchführung der Reha mit einer Beschäftigungswiederaufnahme nicht zu rechnen ist und schon deshalb eine Rentenverlängerung bis nach der Reha sinnvoll ist. Viele Grüsse Nix
Zam 28.06.2010 | 09:41
Wenn die Reha jetzt im September sattfindet und ihre EM-Rente erst Ende Oktober abläuft, wird sich bis dahin ja entscheiden ob über den Ablaufzeitpunkt hinaus weiter EM besteht oder nicht. Ich denke dies soll in erster Linie während der Reha geklärt werden und nichts anderes. Ob eine Reha aus gesundheitlichen Gründen sinnvoll ist ist eine Sache - aber für die Abklärung ob weiter Erwerbsminderrung vorliegt ist selbige sicher absolut sinnvoll. Hält die Rehaklinik Sie weiter für EM wird die EM-Rente ja verlängert und dann hat sich das Thema der Wiedereingliederung ja erstmal erledigt. Wenn dies nicht der Fall ist, können Sie gleich nach der Reha nahtlos eine WE in ihrer Firma beginnen ( sofern der Arbeitgeber zusti9mmt )
silenceam 28.06.2010 | 11:52
Den Sachbearbeiter bei der DRV anzusprechen ist ja generell ein guter Tipp. Leider gibt es auf dem Rentenbescheide aber keinen Ansprechpartner sondern nur eine Zentralrufnummer. Ruft man da an, sagen die einem, dass sie leider keine Auskünfte geben können, sondern nur die Bescheide herausschicken. Einen Ansprechpartner gäbe es nicht. Ich denke mal, dass das Kalkül zur Abschreckung ist. Die wollen einem gar nicht helfen. Mein größtes Problem ist aber, dass ich meinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Ich bin zwar nach Meinung meiner Ärzte auf jeden Fall arbeitsfähig, aber nicht mehr in meinem Beruf. Nach Auskunft der DRV kommt eine Umschulung für mich nicht in Frage, da ich mit 45 Jahren für den deutschen Arbeitsmarkt nicht mehr von Interesse bin. Was macht man also: keine EM-Rente mehr, weil man eigentlich arbeitsfähig ist, der Arbeitgeber will einen nicht mehr, weil man den Beruf nicht mehr ausüben kann und eine Umschulung wird nicht gewährt, weil man zu alt ist. Was bleibt da noch?
Zam 28.06.2010 | 12:52
Warten Sie doch erstmal die Reha und vor allem dessen Ergebnis ab. Was anderes bleibt ihnen doch sowieso nicht übrig, weil dort entschieden wird wie es für Sie weiter geht. Eventuell wird dort ja eine weitere Berentung befürwortet oder doch eine Teilhabe am Arbeitsleben ( also Umschulung ) angeregt . Auch wird dort geklärt ob Sie in ihrem Beruf noch arbeiten können oder nicht. Vielleicht wird man wird Sie auch wieder für voll arbeits-/erwerbsfähig erklären. Nichts genaues weiss man doch bis dahin nicht... Allerdings sollte mal nicht glauben , das mit einen Telefonannruf beim Sachbearbeiter ( der das ja nun mal gar nicht zu entscheiden hat ) " mal eben " die EM-Rente verlängert zu bekommt. Die EM-Rente ist ja von vorne herein zeitlich begrenzt und läuft zu einem Zeitpunt X aus ( also endet ! ) , der ja allen Beteiligten seit Beginn der Rente - also lange - bekannt ist. Wenn bis zum Ende der Befristung die Bearbeitung des EM-Verlängerungsantrages ( haben Sie selbigen überhaupt schon gestellt ? ) nicht abgeschlossen ist und selbiges nicht auf ein Verschulden der RV zurückzuführen ist ( was es in ihrem Falle ja nun sicher nicht ist, da SIE ja die Reha verschoben haben ! ) , müssen Sie sich zur Überbrückung und bis zur Entscheidung über die EM Verlängerung eben bei der Agentur für Arbeit melden und dort ALG I beantragen. Warum sollte die RV freiwillig eine ausgelaufene EM-Rente - wo gar nicht klar ist ob überhaupt weiter EM besteht -erstmal weiter zahlen ?? So etwas müsste schon schriftlich beantragt und gut begründet werden und zwar mit Hilfe des VdK/SoVD oder eines Anwaltes.
@silenceam 28.06.2010 | 14:25
Mit dem Callcenter gebe ich Ihnen recht. Ich rief dort nach meinem abgeschlossenen Rentenverfahren einmal an, um zu erfahren, warum mich der Neurologe, der mich begutachtet hatte (und den ich dabei gut fand), laut Helferin nicht als Patientin annehmen dürfe. Warum, wusste sie nicht, meinte aber: "Wenn die das sagt, dann nehmen Sie das doch einfach so hin!" Nach ihrem Sächsisch hatte sie es wohl früh so gelernt... BTW: Ich habe auch sächsische Freunde, also keine Vorurteile, und das Ganze scheint eine Vorschrift der KV zu sein, nicht der DRV. Während des Rentenverfahrens habe ich übrigens schon ausführliche Mails an die DRV geschrieben mit der Bitte um Weiterleitung an den Sachbearbeiter. Daraufhin bekam ich einmal schriftlich Antwort, einmal rief er mich auch an, weil er ohnehin noch Fragen hatte - ein sehr netter Mensch übrigens.
silenceam 28.06.2010 | 14:23
Nur mal eben als Antwort an "Z" a) Ich habe die Reha verschoben, weil ich ins Krankenhaus als Notfall eingeliefert wurde - da kann man wohl kaum von Verschulden sprechen. b) schriftlicher Verlängerungs- antrag für die Rente läuft schon seit Wochen. Ist ja wohl logisch, dass ich nicht versuche, dass mit einem Telefonanruf beim Sachbearbeiter (den es gar nicht gibt) zu regeln. c) Es steht bereits fest, dass ich mit Sicherheit nicht mehr in meinem bisherigen Beruf arbeiten kann und zwar aus folgenden Gründen: Nach allogener Stamm-zellentransplantation habe ich kein Immunsystem und keinerlei Impfungen mehr. Dieses wird sich voraussichtlich auch über Jahre - wahrscheinlich bis zum Lebensende nicht mehr ändern. Dieses kann auch eine Reha nicht beheben. Da ich aber in meinem Beruf (Personenbeförderung) permanent mit Menschen die in Kontakt komme (die sonst was für Krankheiten mit sich herumschleppen), ist eben dieser Beruf für mich nicht mehr möglich, es sei denn ich bin komplett lebensmüde. Also bitte nicht unterstellen, ich wolle EM-Rente beziehen, ohne dass es nötig ist.
Zam 28.06.2010 | 15:51
zu a) o.k. - ist natürlich nicht ihr Verschulden wenn Sie akut krank werden , das ist doch klar. Sorry. Aber sicher dann auch nicht seitens der RV zu verantworten, wenn dadurch jetzt ihr Verlängerungsantrag nicht weiter bearbeitet werden kann und bis zum Ende der Befristung der Rente nichts entschieden werden kann. Das wollte ich damit zum Asudruck bringen und nichts anderes. Über ihren laufenden Verlängerungsantrag wird mit absoluter Sicherheit erst nach der Reha und vor allem aufgrund dessen Ergebnis entschieden. zu b) ich meinte damit auch nicht Sie , sondern bezog mich auf den Beitrag von @nix wegen einer - vorläufigen - Rentenverlängerung. Das ist kein Selbstläufer sondern sehr schweirg so etwas zu erreichen. Außerdem habe ich hier rund 20 Bescheide/Schreiben der letzten 6 Jahre von der DRV, Bund Berlin vorliegen, wo immer der/die Sachbearbeiter/in angegeben wurden. Warum dies bei ihnen nicht der Fall ist weiss ich nicht. Aber sicher ist es möglich den zuständigen Sachbearbeiter heraus zu finden. zu c) " Es steht bereits fest, dass ich mit Sicherheit nicht mehr in meinem bisherigen Beruf arbeiten kann " Dazu k a n n die Meinung der Rehaklinik und/oder der RV dann aber eine ganz andere sein. Einen neuen Beruf , wo man gar keinen oder ganz wenig Kontakt zu Menschen hat wird natürlich schwierig sein zu finden. Wenn Sie wirklich kein Immunsystem mehr haben etc. denke ich, sind Sie eventuell nicht nur Berufsunfähig sondern voll EM und das auf Dauer. Aber dies wird alles in der Reha geklärt - darum abwarten. Das Sie sich eine Rente erschleichen wollen, habe ich nie behauptet. Andersherum sollten Sie aber auch nicht " Lúftschlösser " bauen ( wie Umschulung , Wiedereingliederung etc. ) sondern ihre schwere ERkrankung realistisch einschätzen und ob dazu eine große berufliche Zulunft gehört wage ich mal zu bezweifeln. Es ehrt Sie natürlich, das Sie dies wollen und nicht aufgeben. Alles Gute für Sie - vor allem gesundheitlich.
silenceam 28.06.2010 | 18:05
Antwort an "Z" DRV Bund das erklärt dann alles: Ich selbst bin nämlich DRV Nord (also ehemals LVA Nord) und es ist ja schon bekannt, dass ehemalige LVA-Mitglieder (also Arbeiter und Handwerker) durch die DRV schlechter behandelt werden als ehemalige Bfa-Mitglieder (jetzt DRV Bund). Das kommt öfter vor und ist mir sogar inoffiziell auch so bestätigt worden.
Sozialrechtleram 28.06.2010 | 23:19
Wenn Sie anderweitig arbeitsfähig sein können, wird man Ihnen die Umschulung in einen anderen Beruf bewilligen müssen, es sei denn, dass Ihre Lernfähigkeit eingeschränkt ist, was ein Arzt zu beurteilen hätte. Und nun können Sie sich überlegen, ob ein Arzt/Psychologe etwas über Ihre Lernfähigkeiten aussagen kann. Ich kenn da etliche Leute, die im Abitur irgendwo zwischen zwei und drei abgeschlossen haben, aber Ihre Examen an der Uni mit ner 1 vorm Komma. Soviel zum Wert von Prognosen ....
???am 29.06.2010 | 08:48
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sind nicht automatisch Umschulungen. Vielleicht reicht eine innerbetrieblich Umsetzung bei Ihrem alten Arbeitgeber (soweit das Arbeitsverhältnis noch besteht) ja aus. Auch könnte evtl. eine Fortbildung, aufbauend auf Ihren alten Beruf in Frage kommen. Da es sich in diesem Bereich immer um Einzelfall-Lösungen handelt, hilft nur ein Gespräch mit dem Reha-Fachberater.
Sozialrechtleram 29.06.2010 | 09:55
Womit sich dann wieder das Problem ergibt, dass der Behandler, der auf Zuweisungen des RV-Trägers angewiesen ist, auch gleichzeitig zum Gutachter gemacht wird. Den Rehabilitanden kann nur empfohlen werden eine Zustimmung zur Aushändigung des Reha-Entlassungsberichtes von einer eigenen fachlichen und juristischen Prüfung des Berichtes abhängig zu machen. Tut man das nicht, kauft man die Katze im Sack und kann später erhebliche Nachteile erleiden, weil die Reha-Ärzte eben nicht neutral sind und dementsprechend auch nicht neutral beurteilen.
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