Guten Tag Sabine 68,
generell gibt es die Alternative, dass bei bzw. nach Bezug einer befristeten Rente wegen Erwerbsminderung eine Wiedereingliederungsmaßnahme als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben erbracht wird.
Ob das in Ihrem Fall konkret möglich ist, müssten Sie jedoch mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger klären.
Sollte jedoch die weitere Zahlung der Rente wegen voller Erwerbsminderung die Alternative Ihrer Wahl sein, beachten Sie bitte, dass Sie rechtzeitig vor Ende der Befristung einen Antrag auf Weiterzahlung der Rente stellen.
Zu beiden Alternativen können Sie das Beratungsangebot in einem persönlichen Gespräch in der für Sie nächstgelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung nutzen.