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Wiedereingliederung nach EU Rente

von fanta6612.06.2007 | 20:28
4396 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich beziehe zur Zeit Rente wegen voller Erwerbsverminderung und möchte ab Juli 2008 ins Arbeitsleben zurück. Wahrscheinlich kommt für mich eine Umschulung oder ähnliches in Betracht. Was kann ich jetzt schon tun und was für Möglichkeiten bietet mir unserer RV Träger ( Links zu weiteren Infos würden mir reichen ) Vielen Dank im Voraus

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 13.06.2007 | 08:29

Hallo!

Der Rentenversicherungsträger erbringt "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben", wenn die persönlichen (medizinischen) und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Da Sie eine Rente beziehen, sind die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen schon einmal erfüllt. Die persönlichen Voraussetzungen müssen noch geprüft werden. Ich rate Ihnen, einen "Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben" bei Ihrem Rentenversicherungsträger zu stellen, um das Verfahren schon rechtzeitig in Gang zu bringen. Evtl. steht der Vordruck schon auf der Homepage Ihres Trägers zur Verfügung oder: Vorabinfos: www.ihre-vorsorge.de/Gesetzliche-Rente-Rehabilitation.html (Berufliche Rehabilitation - weiterführende Informationen) - Alles Gute!

2 Antworten

???am 13.06.2007 | 07:02
Stellen Sie einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind (in Ihrem Fall vorallem die medizinischen), erhalten Sie eine Einladung zu einem Beratungsgespräch. Dort werden die Möglichkeiten mit Ihnen besprochen. Dies ist meiner Meinung nach sinnvoller als irgendwelche Links, wo nur auf Allgemeingültiges eingegangen werden kann. Es handelt sich hier um eine recht umfangreiche Materie und es sind auch individuelle Lösungen möglich.
Schadeam 13.06.2007 | 08:24
ergänzend zum von ??? vorgeschlagenen Beratungsgespräch sollten Sie die verbleibende Zeit nutzen, Ihre Chancen zu arbeiten auszuloten. Dazu gehört das Gespräch mit den Ärzten, was Sie noch tun können und was nicht. Dann sollten Sie sich überlegen, was für eine Arbeit (oder auch Umschulung) Sie anstreben. Ferner geht es darum ob Sie räumlich flexibel sind, ob Sie also eine Neuausbildung bundesweit durchführen könnten oder auf Ihre Wohnortregion angewiesen sind. Dies schränkt möglicherweise die Berufsauswahl ein (wer im Allgäu wohnt und ortsgebunden ist, kann seinen Traumberuf Matrose wohl kaum erlernen). Gibt es möglicherweise im bisherigen Betrieb eine Alternative? Und Sie sollten sich natürlich im klaren sein, dass Sie durch einen Umschulungsantrag klar dokumentieren, dass Sie sich wieder für arbeitsfähig halten - ein Verlängerungsantrag der EM rente wäre dann unlogisch.
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