Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenHallo!
Der Rentenversicherungsträger erbringt "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben", wenn die persönlichen (medizinischen) und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Da Sie eine Rente beziehen, sind die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen schon einmal erfüllt. Die persönlichen Voraussetzungen müssen noch geprüft werden. Ich rate Ihnen, einen "Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben" bei Ihrem Rentenversicherungsträger zu stellen, um das Verfahren schon rechtzeitig in Gang zu bringen. Evtl. steht der Vordruck schon auf der Homepage Ihres Trägers zur Verfügung oder: Vorabinfos: www.ihre-vorsorge.de/Gesetzliche-Rente-Rehabilitation.html (Berufliche Rehabilitation - weiterführende Informationen) - Alles Gute!
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