Hallo Ich,
sehr wahrscheinlich dürfte die Fortsetzung der Wiedereingliederung -wie zuvor- weiterhin über die Krankenkasse laufen.
Eine Wiedereingliederungsempfehlung seitens des Rententrägers (zB aus der Rehabilitationsmaßnahme heraus) erscheint eher unwahrscheinlich, da in der Reha ja auch bekannt sein sollte, dass bei Ihnen bereits eine Wiedereingliederung läuft.
Daher eher unwahrscheinlich, dass der Kostenträger wechselt.
HINWEIS: Im Rehabilitationsrecht sind im Einzelfall allerdings auch immer andere Lösungen denkbar. Die Einzelfallbewertung ist diesem Forum allerdings regelmäßig nicht möglich.