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Experten-Antwort

Wiedereingliederung nach Reha ohne AU

von HeinzR21.01.2015 | 16:23
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4 Antworten

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Hallo, ich bin wegen Burnout in einer Reha, die nach 6 Wochen enden wird. Vor der Reha war ich nicht krank geschrieben, weil ich quasi mit letzter Kraft am Arbeitsplatz die wichtigsten Dinge erledigen wollte. Während der letzten Monate war ich immer mal wieder, insgesamt für 5 Wochen krank geschrieben. Die Rehaklinik sagt nun: da ich nicht krank geschrieben angekommen bin, werde ich auch arbeitsfähig entlassen. Daher ist eine Wiedereingliederung kein Thema und ich muss am Tag nach der Heimreise wieder voll arbeiten. Gibt es Erfahrungen damit? Soweit ich weiß, muss der Arbeitgeber nach 6 Wochen krankschreibung ohnehin eine Wiedereingliederung anbieten, aber es wäre ja Unsinn, sich jetzt noch 1 weitere Woche krankschreiben zu lassen, um die WE zu erzwingen. Kann der Arbeitgeber also auch "freiwillig" einer WE zustimmen? Es kann ja auch nicht im Sinne der Rentenversicherung sein, dass der Burnoutler direkt nach der Reha ins Hamsterrad zurück kommt und dann nach kurzer Zeit wieder umfällt. Vielen Dank für Hinweise, Heinz

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo HeinzR,

bitte setzen Sie sich mit Ihrem behandelnden Arzt in Verbindung und klären mit ihm die weitere Vorgehensweise.

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3 Antworten

Setelfsam 21.01.2015 | 19:52
Eine Wiedereingliederung kommt nur in Frage nach langer - monatelanger - AU Schreibung und nicht bereits nach 6 Wochen. Das gib es nicht. Da muessen Sie tatsächlich sofort wieder " normal " arbeiten oder ihr Haus-/Facharzt schreibt Sie am Tag nach Entlassung aus der Klinik erstmal weiter AU . Insofern hat die Klinik absolut recht und eine WE ist in dem Fall unmöglich. Zumal Sie ja auch nicht als AU in die Klinik gekommen sind - war ein grosser Fehler ihrerseits !! Auch erfolgt niemals - in keinem Falle - eine AU Schreibung für die Zukunft ( also nach Entlassung ) durch die Rehaklinik. Dies ist wie gesagt nur dem Haus/Facharzt nach Entlassung aus Klinik vorbehalten. p.s. ein Burnout ist auch niemals nach 6 Wochen geheilt. Das nur nebenbei....
Setelfsam 21.01.2015 | 20:06
" Soweit ich weiß, muss der Arbeitgeber nach 6 Wochen krankschreibung ohnehin eine Wiedereingliederung anbieten" Quatsch ! Ein AG muss einer WE nicht zustimmen. Wenn der AG keine WE möchte - aus welchen Gründen auch immer -bekommen Sie auch keine. Viele AG verweigern eine WE um einen ( unliebsamen ) Mitarbeiter auf diesem Wege elegant los zu werden....Dann müessen Sie in Vollzeit wieder anfangen und man hofft seitens des AG Sie schaffen das nicht , werden AU und dann nach gewisser Zeit gekündigt und zwear aus persönlichen Gründen z.b. wegen langandauerden Erkrankung oder häufigen Kurzerkrankungen. So einfach ist das dann für den AG. Das Sie bei einer WE immer AU sein müssen ist eine Grundvorraussetzung für eine WE. Sie bekommen dann ja während der laufnenden WE Krankengeld von der Krankenkasse. Also ohne AU läuft keine WE !!
Setelfsam 21.01.2015 | 20:06
" Soweit ich weiß, muss der Arbeitgeber nach 6 Wochen krankschreibung ohnehin eine Wiedereingliederung anbieten" Quatsch ! Ein AG muss einer WE nicht zustimmen. Wenn der AG keine WE möchte - aus welchen Gründen auch immer -bekommen Sie auch keine. Viele AG verweigern eine WE um einen ( unliebsamen ) Mitarbeiter auf diesem Wege elegant los zu werden....Dann müessen Sie in Vollzeit wieder anfangen und man hofft seitens des AG Sie schaffen das nicht , werden AU und dann nach gewisser Zeit gekündigt und zwear aus persönlichen Gründen z.b. wegen langandauerden Erkrankung oder häufigen Kurzerkrankungen. So einfach ist das dann für den AG. Das Sie bei einer WE immer AU sein müssen ist eine Grundvorraussetzung für eine WE. Sie bekommen dann ja während der laufnenden WE Krankengeld von der Krankenkasse. Also ohne AU läuft keine WE !!
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