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Experten-Antwort

Wiedereingliederung nach Reha

von Sandra16.05.2013 | 22:22
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4 Antworten

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Hallo, mir wurde eine Reha wegen Burn Out für 5 Wochen bewilligt. Diese werde ich in Kürze antreten. Ich bin in einem festen Arbeitsverhältnis. Meine Frage: kann die Reha verlängert werden, wenn dies erforderlich ist? Für wie lange? Ich habe schon im letzten Jahr meinen Urlaub gebucht und bezahlt. Den würde ich schon gern nach der Reha antreten wollen. Kann die stundenweise Wiedereingliederung in den Job auch nach dem Urlaub stattfinden oder geht das immer nur unmittelbar im Anschluss an die Reha? Danke im Voraus!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sandra,

ob und wielange die Reha-Maßnahme verlängert wird, entscheidet sich während der Maßnahme anhand Ihrer gesundheitlichen Situation. Sie besprechen dies mit dem behandenden Arzt in der Klinik.

Die stufenweise Wiedereingliederung muß innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach dem Ende der Reha-Maßnahme begonnen werden.

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3 Antworten

Echteram 17.05.2013 | 09:10
Natürlich kann in der Reha auch selbige dann noch etwas verlängert wird, wenn die Ärzte dieser Meinung sind. 3 Wochen sind aber gesetzlich nur für eine Reha vorgesehen. Sie haben bereits 5 Wochen genehmigt bekommen, wohl wegen der psychsichen Erkrankung. Wenn überhaupt wäre noch 1 weitere Woche denkbar - mehr sicher nichtoder nur in ganz speziellen Ausnahmefällen. Urlaub können Sie nur nach der Reha nehmen wenn Sie NICHT mehr krankgeschrieben sind. Ansosntens geht das natürlich nicht das Sie ja Krankengeld von ihrer Kasse bekommen. Die Wiedereingliderung muss innerh. von 4 Wochen nach der reha beginnen. Ich empfehle ihnen auch ganz ganz dringend den Urlaub abzusagen bzw. erstmal zu verschieben und direkt nach der Reha die Wiedereingleiderung zu beginnen. Ihre Gesundheit und der Job sind wohl wichtiger als Urlaub...Ihr Chef wird für Urlaub in der jetzigen Situation wenig Verständnis aufbringen und auch wenn er ihnen das jetzt nciht so sagen wird, wird er es Sie später irgendwann aufs Butterbrot schmieren. Ganz sicher. Eigene Erfahrungen.
Urlaubam 17.05.2013 | 14:19
Wenn Sie arbeitsunfähig aus der Reha entlassen werden, können Sie sich vom Arzt zu Hause weiter krank schreiben lassen. Sie dürfen auch in den Urlaub fahren. Grad bei Burnout tut ein Urlaub gut, gestärkt durch die Reha, vor der Wiedereingliederung. Wenn Ihr Arzt die Reise befürwortet, sagen Sie Ihrer Krankenkasse Bescheid. Versicherungsschutz besteht im Inland, inklusive Weiterzahlung des KK-Geldes. Bei Auslandsreise haben Sie keinen Anspruch auf KK-Geld. Die Wiedereingliederung können Sie auch später als 4 Wochen nach Reha-Ende machen. Dann ist die Krankenkasse der Leistungsträger, dass KK-Geld, welches dann gezahlt wird, ist meistens auch etwas höher, als das Übergangsgeld der DRV. Im Anschluss an eine Reha, muss! Ihnen der AG den Urlaub gewähren, egal wie lange Sie schon gefehlt haben. Meines Wissens ist dann aber keine Wiedereingliederung mehr möglich, da Sie ja für den Urlaub nicht mehr krank geschrieben waren. Die von mir beschriebene Version mit der Krankenkasse, gilt wenn Sie erst einmal weiter au sind. Ich habe meine Beratung zu diesem Thema bei der "Unabhängigen Patientenberatung" bekommen. Meine KK hat keinerlei Probleme gemacht. Nach langer Krankschreibung wg. Burnout, 7 Wochen stat. Reha, 5 Wochen Urlaub und dann drei Monaten Wiedereingliederung, bin ich nun wieder gut "beieinander" und kann den Anforderungen entsprechend gerecht werden.
Sandraam 17.05.2013 | 18:46
Vielen Dank für die Antworten. Und an URLAUB: vielen Dank für die Infos, die mir bisher neu waren. Es freut mich für Sie, dass Sie den burn Out hinter sich lassen konnten. Alles Gute!
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