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Experten-Antwort

Wiedereingliederung nach voller Erwerbsminderungsrente

von Fragender 27.07.2022 | 17:21
308 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag , nach einer Krebserkrankung 2019 bin ich bis 01/23 befr. in voller Erwerbsminderungrente mit einenm GDB von 80. Um mir etwas hinzu zu verdienen arbeite ich auf Midijob Basis 2 Stunden am Tag bei meinem alten AG seit 2020. Mein Vollzeit-Arbeitvertrag von vor der Erkrankung 2019 ruht aktuell bis zum Wiedereintritt, dann erhalte ich meine alte Stelle wieder. Nun bekomme ich aktuell leider keinerlei Auskunft wie das ganze von statten gehen soll. Geplant ist nach Ende der Befristung einen Wiedereingliederung ab 02/23 bis wahrscheinlich 06/23. Wer bezhalt mich in dieser Zeit und wie läuft das ab? Während der Wiedereingliederung werde ich krank geschrieben. Das bedeutet ich bin bei der Krankenkasse nicht angemeldet, oder meldet mich mein Arbeitgeber wieder während der Wiedereingliederung an? In diesem Fall müsste ja die KK zahlen , die sagten mir aber, wenn ich nach der EMR wieder engemeldet werde müsste der AG bei Krankmeldung die ersten 6 Wochen zahlen ? Eine andere Stelle wiederum sagte mir ich müsse mich beim Arbeitsamt melden und würde dann AG 1 beziehen. Aber ich habe ja einen AV mit meinem Arbeitger der ruht. Wird der AV dann erst nach der Wiedereingliederung aktiv ? Würde mich freuen wenn mir in diesem Forum jemand helfen könnte. Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Fragender,

es freut mich, dass Sie nach einer schweren Erkrankung wieder ins Arbeitsleben starten können. Hierbei wird Sie Ihr Rentenversicherungsträger nach seinen Möglichkeiten auch gern unterstützen. Da es sich um eine sehr komplexe Fallgestaltung handelt, kann ich ihnen nur empfehlen, sich dort individuell beraten zu lassen. Sie sollten direkt nach einem Beratungstermin bei einem Reha-Fachberater fragen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

2 Antworten

R.am 27.07.2022 | 17:30
Warum wollen Sie keine Verlängerung Ihrer befristeten Erwerbsminderungsrente beantragen? Ein Link zu ähnlichem Thema Volle Erwerbsminderungsrente und Wiedereingliederung https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/archiv/detail/volle-e…
Fragenderam 30.08.2022 | 14:48
Hallo R. nun ich stelle keinen Antrag auf Verlängerung weil ich hoffe wieder arbeiten zu können . @experten vielen Dank. Ist es dann so,dass der RVträger nur dann das Übergangsgeld in der Wiedereingliederung übernimmt wenn ich direkt aus einer Reha komme ? Was ist wenn ich ohne Reha in die Wiedereingliederung möchte ? Dann bezahlt die DRV nicht ? Für den RV Träger ist es doch besser wenn ich wieder arbeiten möchte und er nur die Wiedereingliederung zahlt ohne dass er Reha und Wiedereingliederung zahlen muss oder eventuell sogar eine Verlängerung der Rente . Gibt es eine spezielle Beratungsstelle?
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