Guten Tag Herr Neus,
wenn die Krankenkasse Sie zur Stellung eines Rehabilitationsantrages nach § 51 SGB V aufgefordert hat, unterliegen Sie einem eingeschränkten Dispositionsrecht. Das heißt, dass Sie den gestellten Rehabilitationsantrag bei der DRV nicht ohne Zustimmung der Krankenkasse zurückziehen können. Machen Sie es trotzdem, könnte Ihnen die Krankenkasse die Krankengeldzahlung einstellen. Dies ist sicherlich nicht in Ihrem Interesse.
Sie sagen jedoch auch, dass es Ihnen mittlerweile besser geht und Sie lieber eine Wiedereingliederung machen möchten. Für eine Stufenweise Wiedereingliederung an den bisherigen Arbeitsplatz ist es unerheblich, ob Sie schwerbehindert sind oder nicht. Eine Stufenweise Wiedereingliederung kann sowohl durch die Krankenkasse, als auch durch den Rentenversicherungsträger erbracht werden. Hierbei ist zu beachten, dass der Rentenversicherungsträger eine solche Wiedereingliederung nur nach Abschluss einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation erbringen kann. Die Krankenkassen sind für die Stufenweise Wiedereingliederung zuständig, wenn Sie arbeitsunfähig erkrankt sind und aus hausärztlicher Sicht eine solche Wiedereingliederung sinnvoll und erfolgversprechend ist.
Insofern müssen Sie sich mit Ihrem Wunsch einer Stufenweisen Wiedereingliederung an Ihre Krankenkasse wenden und dort abklären, ob eine solche Leistung für Sie in Frage kommt.
Hinsichtlich Ihrer Urlaubsplanung möchte ich Sie darauf hinweisen, dass es aus Sicht der Rentenversicherung keine Problem darstellt, wenn Sie Ihren ganz normalen Jahresurlaub auch antreten. Sollte für Sie eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation in Betracht kommen, erfolgt die Einberufung durch die beauftragte Rehabilitationsklinik. Mit dieser können Sie dann den Aufnahmetermin vereinbaren. Hier ist fast immer ein Spielraum gegeben, so dass es möglich sein sollte einen üblichen Jahresurlaub in Absprache mit der Rehabilitationsklinik unter zu bringen.
Auf jeden Fall sollten Sie Ihre Urlaubsplanung auch mit Ihrer Krankenkasse besprechen.
Für Ihre Gesundheit wünschen wir Ihnen weiterhin alles Gute.
Ihr Experte