Wiedereingliederung trotz schwerbehinderung abgelehnt

von
Carmen

Guten Tag,
Hoffe sie können mir auf meine frage Antworten geben. Bin seid längerem krank geschrieben wurde von der Krankenkasse ausgesteuert, und beziehe momentan Arbeitslosengeld1 habe jedoch noch einen bestehenden Arbeitsvertrag. Ich wollte jetzt eine Wiedereingliederung machen, das wurde aber von meinem Arbeitgeber abgehnt. Die Begründung war das ich Gesundheitlich nicht in der Lage dazu wäre was ich nicht verstehen kann schließlich steht in dem wiedereingsplan meines Arzt (keine Einschränkungen). Mein arbeitgeber stattdessen ein betriebliche Eingliederungsmanagement (abgekürzt BEM) machen. Meine Vermutung ist man will mich los werden, da das nicht ohne weiteres möglich ist dieser weg, da ich ja eine schwerbehinderung habe. Nun meine fragr kann ich mich weiter krank schreiben lassen, ohne dass mir der Arbeitgeber einen Strick daraus drehen kann? - wenn mein Arbeitgeber mir kündigt kann er dann mein weiteres krank als grund für die Ablehnung der Wiedereingliederung nennen? Wie verhalte ich mich richtig? Bin sehr verzweifelt hoffe mir kann hier jemand helfen.
LG

von
???

Erstmal haben Sie nicht soviel Angst vor dem BEM. Das ist gesetzlich vorgeschrieben, Ihr Arbeitgeber muss es also machen. Ziel ist hier eigentlich, eine Kündigung zu vermeiden.

Gehen Sie zum Personalrat und fragen Sie dort nach den bisherigen Erfahrungen im BEM. Es gibt sicher Arbeitgeber, die es als Rauswurf-Mittel nutzen, die Mehrheit sucht aber schon ernsthaft nach Lösungen. Im übrigen können Sie im Rahmen des BEM auch wieder Ihre stufenweise Wiedereingliederung ins Spiel bringen. Aus dieser Sicht wäre es wohl auch sinnvoll, auf ein zeitnahes Gespräch zu drängen.

Im übrigen: Sollten Sie das BEM-Verfahren einfach ablehnen, brauchen Sie bei einer Kündigung aus gesundheitlichen Gründen erst gar keine Klage beim Arbeitsgericht einlegen. Sie haben dann keine Chance.

von
Carmen

Noch zur Ergänzung meine Krankheit ist eine psychische Erkrankung ich war wirklich sehr motiviert für die wiedereingliederung. Durch die Absage meines Arbeitgebers bin ich, leider wieder an einem tief punkt mir geht es gesundheitlich nicht gut weiß einfach nicht was ich machen soll.
LG

Experten-Antwort

Für eine Stufenweise Wiedereingliederung ist die Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich.
Verweigert der Arbeitgeber seine Zustimmung, kommt eine Eingliederung nicht zustande.

Unabhängig davon ist der Arbeitgeber bei längerer Krankheit gesetzlich zur Durchführung eines
Betrieblichen Eingliederungsmanagements verpflichtet. Dies hat vorrangig nichts mit einer
eventuellen Kündigungsabsicht zu tun.

Ob Sie sich weiter krank schreiben lassen sollen oder nicht und welche Auswirkungen dies in Bezug auf Ihr Verhältnis zum Arbeitgeber hat kann nicht beantwortet werden.
Dies ist eine arbeitsrechtliche Frage, die nicht unter den Themenkreis dieses Forums fällt.

von
Achill

Noch Erschwerend dazu kommt, dass die Rentenversicherung, wie in Ihrem Fall geschildert, nicht der Kostenträger der Wiedereingliederung ist.

Gemäß den gesetzlichen Verpflichtungen, hat der BEM-Beuaftragte allen anderen in Ihrem Betrieb gegenüber Schweigepflicht.

von
Setelfs

Wenn Sie denken das man Sie schwer kündigen kann wegen ihrer Schwerbehinderung sind Sie aber gewaltig auf dem Holzweg ! Es ist dafür NUR die Zustimmung des Intergrartionsamtes vor der notwendig und die wird fast immer und problemlos erteilt.

von
Erwin

Zitiert von: Setelfs

Wenn Sie denken das man Sie schwer kündigen kann wegen ihrer Schwerbehinderung sind Sie aber gewaltig auf dem Holzweg ! Es ist dafür NUR die Zustimmung des Intergrartionsamtes vor der notwendig und die wird fast immer und problemlos erteilt.

Wenn man sich dann aber einen Anwalt für Arbeitsrecht nimmt kann man in Sachen Abfindung aber schon einiges rausholen. 1 Bruttogehalt pro Jahr Betriebszugehörigkeit sind die Regel.

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