Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Wiedereingliederung trotz schwerbehinderung abgelehnt

von Carmen17.12.2014 | 12:35
2588 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag, Hoffe sie können mir auf meine frage Antworten geben. Bin seid längerem krank geschrieben wurde von der Krankenkasse ausgesteuert, und beziehe momentan Arbeitslosengeld1 habe jedoch noch einen bestehenden Arbeitsvertrag. Ich wollte jetzt eine Wiedereingliederung machen, das wurde aber von meinem Arbeitgeber abgehnt. Die Begründung war das ich Gesundheitlich nicht in der Lage dazu wäre was ich nicht verstehen kann schließlich steht in dem wiedereingsplan meines Arzt (keine Einschränkungen). Mein arbeitgeber stattdessen ein betriebliche Eingliederungsmanagement (abgekürzt BEM) machen. Meine Vermutung ist man will mich los werden, da das nicht ohne weiteres möglich ist dieser weg, da ich ja eine schwerbehinderung habe. Nun meine fragr kann ich mich weiter krank schreiben lassen, ohne dass mir der Arbeitgeber einen Strick daraus drehen kann? - wenn mein Arbeitgeber mir kündigt kann er dann mein weiteres krank als grund für die Ablehnung der Wiedereingliederung nennen? Wie verhalte ich mich richtig? Bin sehr verzweifelt hoffe mir kann hier jemand helfen. LG

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Für eine Stufenweise Wiedereingliederung ist die Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich.

Verweigert der Arbeitgeber seine Zustimmung, kommt eine Eingliederung nicht zustande.

Unabhängig davon ist der Arbeitgeber bei längerer Krankheit gesetzlich zur Durchführung eines

Betrieblichen Eingliederungsmanagements verpflichtet. Dies hat vorrangig nichts mit einer

eventuellen Kündigungsabsicht zu tun.

Ob Sie sich weiter krank schreiben lassen sollen oder nicht und welche Auswirkungen dies in Bezug auf Ihr Verhältnis zum Arbeitgeber hat kann nicht beantwortet werden.

Dies ist eine arbeitsrechtliche Frage, die nicht unter den Themenkreis dieses Forums fällt.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

7 Antworten

Carmenam 17.12.2014 | 14:05
Noch zur Ergänzung meine Krankheit ist eine psychische Erkrankung ich war wirklich sehr motiviert für die wiedereingliederung. Durch die Absage meines Arbeitgebers bin ich, leider wieder an einem tief punkt mir geht es gesundheitlich nicht gut weiß einfach nicht was ich machen soll. LG
???am 17.12.2014 | 14:02
Erstmal haben Sie nicht soviel Angst vor dem BEM. Das ist gesetzlich vorgeschrieben, Ihr Arbeitgeber muss es also machen. Ziel ist hier eigentlich, eine Kündigung zu vermeiden. Gehen Sie zum Personalrat und fragen Sie dort nach den bisherigen Erfahrungen im BEM. Es gibt sicher Arbeitgeber, die es als Rauswurf-Mittel nutzen, die Mehrheit sucht aber schon ernsthaft nach Lösungen. Im übrigen können Sie im Rahmen des BEM auch wieder Ihre stufenweise Wiedereingliederung ins Spiel bringen. Aus dieser Sicht wäre es wohl auch sinnvoll, auf ein zeitnahes Gespräch zu drängen. Im übrigen: Sollten Sie das BEM-Verfahren einfach ablehnen, brauchen Sie bei einer Kündigung aus gesundheitlichen Gründen erst gar keine Klage beim Arbeitsgericht einlegen. Sie haben dann keine Chance.
Carmenam 17.12.2014 | 14:05
Noch zur Ergänzung meine Krankheit ist eine psychische Erkrankung ich war wirklich sehr motiviert für die wiedereingliederung. Durch die Absage meines Arbeitgebers bin ich, leider wieder an einem tief punkt mir geht es gesundheitlich nicht gut weiß einfach nicht was ich machen soll. LG
Carmenam 17.12.2014 | 14:05
Noch zur Ergänzung meine Krankheit ist eine psychische Erkrankung ich war wirklich sehr motiviert für die wiedereingliederung. Durch die Absage meines Arbeitgebers bin ich, leider wieder an einem tief punkt mir geht es gesundheitlich nicht gut weiß einfach nicht was ich machen soll. LG
Achillam 17.12.2014 | 14:30
Noch Erschwerend dazu kommt, dass die Rentenversicherung, wie in Ihrem Fall geschildert, nicht der Kostenträger der Wiedereingliederung ist. Gemäß den gesetzlichen Verpflichtungen, hat der BEM-Beuaftragte allen anderen in Ihrem Betrieb gegenüber Schweigepflicht.
Setelfsam 17.12.2014 | 16:29
Wenn Sie denken das man Sie schwer kündigen kann wegen ihrer Schwerbehinderung sind Sie aber gewaltig auf dem Holzweg ! Es ist dafür NUR die Zustimmung des Intergrartionsamtes vor der notwendig und die wird fast immer und problemlos erteilt.
Erwinam 17.12.2014 | 17:19
Wenn man sich dann aber einen Anwalt für Arbeitsrecht nimmt kann man in Sachen Abfindung aber schon einiges rausholen. 1 Bruttogehalt pro Jahr Betriebszugehörigkeit sind die Regel.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
11 Minuten

Wer sein eigener Chef wird, muss vieles planen und organisieren – auch die Altersvorsorge. Für manche Berufsgruppen ist die gesetzliche Rentenversicherung Pflicht, für andere freiwillige Option. Ein Überblick über die verschiedenen Vorsorge-Varianten.

Time
7 Minuten

Der 99,99-Prozent-Trick bei der Pflege durch Angehörige, die Altersrente beziehen, soll auslaufen. Warum sich für pflegende Angehörige der Aufschub des Rentenantrags lohnen kann.

Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026