Hallo SH,
als Außenstehender hier im Rahmen dieses Forums einen wirklich sinnvollen und zielführenden Rat zu geben, ist wirklich schwierig.
Aus meiner Sicht sollten Sie vor irgendwelchen weiteren Entscheidungen zunächst mit Ihren behandelnden Ärzten über Ihr tatsächliches/absehbares Leistungsvermögen und das weitere Vorgehen sprechen. Hierbei sollten Sie vor allem auch die (nach Ihren Angaben unterbliebene aber offenbar notwendige) Beurteilung Ihrer psychischen Leistungsfähigkeit ansprechen. Ggf. können Ihnen hier weitere Hilfestellungen angeboten werden.
Ergänzend sollten Sie auch Ihren Rentenversicherungsträger über die (zusätzlichen) psychischen Probleme in Kenntnis setzen, damit dieser sie auch bei der Entscheidung über die von Ihnen beantragte EM-Rente berücksichtigen kann.