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Experten-Antwort

Wiedereingliederung und Antrag Erwerbsminderungsrente

von SH24.04.2019 | 20:33
2029 Ansichten
17 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich bin ein wenig verzweifelt. Nach langer Erkrankung befinde ich mich nun in der Wiedereingliederung. Da ich jetzt schon weiß, dass ich die Stundenzahl, die ich vor der Erkrankung gearbeitet habe, nicht mehr schaffe, habe ich einen Antrag auf teilweise Erwerbsminderungsrente gestellt.Ich habe einen Schwerbehindertenausweis GdB50. In einem Telefonat wurde mir heute gesagt, dass die Wiedereingliederung nur dafür da sei, wenn die VOLLE Leistung wiederhergestellt werden kann und auch nicht länger als 8 Wochen möglich sei und eine konstante Steigerung der Stundenzahl gegeben ist. Mir wurde geraten, die Wiedereingliederung abzubrechen und mich weiter arbeitsunfähig schreiben zu lassen, bis ich Bescheid wegen der EM-Rente erhalte. Aber ich möchte doch arbeiten. Eine andere Stelle riet mir die Stunden auf eigene Kosten zu reduzieren, was ohne die EM-Rente eine erhebliche Einbuße bedeuten würde. Nun weiß ich nicht, wie ich weiter vorgehen soll, denn ich möchte ja arbeiten, nur ist es mir auf Grund der Erkrankung nicht mehr möglich wie vorher. Können Sie mir etwas raten?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo SH,

als Außenstehender hier im Rahmen dieses Forums einen wirklich sinnvollen und zielführenden Rat zu geben, ist wirklich schwierig.

Aus meiner Sicht sollten Sie vor irgendwelchen weiteren Entscheidungen zunächst mit Ihren behandelnden Ärzten über Ihr tatsächliches/absehbares Leistungsvermögen und das weitere Vorgehen sprechen. Hierbei sollten Sie vor allem auch die (nach Ihren Angaben unterbliebene aber offenbar notwendige) Beurteilung Ihrer psychischen Leistungsfähigkeit ansprechen. Ggf. können Ihnen hier weitere Hilfestellungen angeboten werden.

Ergänzend sollten Sie auch Ihren Rentenversicherungsträger über die (zusätzlichen) psychischen Probleme in Kenntnis setzen, damit dieser sie auch bei der Entscheidung über die von Ihnen beantragte EM-Rente berücksichtigen kann.

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16 Antworten

der anderenam 25.04.2019 | 08:31
Hallo SH, zwei kurze Fragen: Wer finanziert die Wiedereingliederung? Waren Sie bereits zur Reha?
RVam 25.04.2019 | 09:24
Hallo, bitte besprechen Sie diese Angelegenheit mit Ihrem AG ( Personalmanagement zuständig für BEM ). Er muss Ihnen keinen Teilzeitarbeitsplatz zu Verfügung stellen. Es gibt keinen EMR Antrag auf teilweise. Der sozialmedizinischen Dienst der DRV entscheidet. Was ist Ihnen wichtiger, weniger Gehalt oder die Gesundheit? Stellen Sid einen EMR Antrag und warten die Entscheidung ab. Mfg
SHam 25.04.2019 | 13:27
Zitat von RV anzeigenausblenden
Guten Tag,
Hallo, bitte besprechen Sie diese Angelegenheit mit Ihrem AG ( Personalmanagement zuständig für BEM ). Er muss Ihnen keinen Teilzeitarbeitsplatz zu Verfügung stellen. Es gibt keinen EMR Antrag auf teilweise. Der sozialmedizinischen Dienst der DRV entscheidet. Was ist Ihnen wichtiger, weniger Gehalt oder die Gesundheit? Stellen Sid einen EMR Antrag und warten die Entscheidung ab. Mfg
Mit meinem Arbeitgeber ist bereits alles geklärt. Die EM-Rente habe ich wie bereits geschrieben, schon beantragt. Ich meinte mit "teilweise", dass ich einen EM-Rente beantragt und angegeben habe, dass ich noch vier Stunden täglich arbeiten kann. Die Aussage "was ist Ihnen wichtiger, weniger Gehalt oder die Gesundheit" sollte vielleicht nochmal überdacht werden! Ich denke es gibt viele Menschen, die gerne auf so einiges verzichten würden, nur um gesund zu werden/sein. Trotzdem muss der Lebensunterhalt irgendwo herkommen! Ich hoffe jemand hat so etwas ähnliches hinter sich und vielleicht einen Tip. Vor allem aber auch gerne von den Fachleuten. Danke
SHam 25.04.2019 | 13:15
Ja,ich war schon zur Rehabilitation, die Wiedereingliederung wurde von. dort aus in die Wege geleitet, läuft also über die DRV
der anderenam 25.04.2019 | 14:02
Da die Wiedereingliederung von der Rehaklinik eingeleitet wurde, wurde ihr Leistungsvermögen in Ihrem Beruf mit mehr als 6 Stunden täglich eingeschätzt. Das sind denkbar schlechte Voraussetzungen für eine EM- Rente. Ich würde im Gespräch mit meinen behandelnden Ärzten herausfinden, welche Situation am Arbeitsplatz eine besondere Herausforderung darstellt. Vielleicht benötigen Sie einfach mehr Zeit? Mit Ihrem Arbeitgeber haben Sie ja bereits gesprochen, warum konnte im Rahmen des BEM keine Lösung für Sie gefunden werden?
Ursulaam 25.04.2019 | 15:46
Hallo SH, bei mir war es damals auch so - nach langer Krankheit und Reha habe ich mit einer Wiedereingliederung auf meinem Arbeitsplatz mit 2 Stunden begonnen. Die Wiedereingliederung dauerte bei mir 5 Monate und ich bin nicht höher als 4 Stunden gekommen. Habe dann einen EMR-Antrag gestellt und auch angegeben, dass ich noch 4 Stunden arbeiten kann. Mir wurde dann eine teilweise EMR zugesprochen. Es hängt sicherlich alles vom Einzelfall ab. Ich habe schon sehr viele Jahre mit dieser Krankheit zu kämpfen. Ich will Ihnen hiermit nur die Angst nehmen, dass es möglich ist. Alles Gute!
RVam 25.04.2019 | 16:56
Zitat von SH anzeigenausblenden
Hallo, bitte besprechen Sie diese Angelegenheit mit Ihrem AG ( Personalmanagement zuständig für BEM ). Er muss Ihnen keinen Teilzeitarbeitsplatz zu Verfügung stellen. Es gibt keinen EMR Antrag auf teilweise. Der sozialmedizinischen Dienst der DRV entscheidet. Was ist Ihnen wichtiger, weniger Gehalt oder die Gesundheit? Stellen Sid einen EMR Antrag und warten die Entscheidung ab. Mfg
Mit meinem Arbeitgeber ist bereits alles geklärt. Die EM-Rente habe ich wie bereits geschrieben, schon beantragt. Ich meinte mit "teilweise", dass ich einen EM-Rente beantragt und angegeben habe, dass ich noch vier Stunden täglich arbeiten kann. Die Aussage "was ist Ihnen wichtiger, weniger Gehalt oder die Gesundheit" sollte vielleicht nochmal überdacht werden! Ich denke es gibt viele Menschen, die gerne auf so einiges verzichten würden, nur um gesund zu werden/sein. Trotzdem muss der Lebensunterhalt irgendwo herkommen! Ich hoffe jemand hat so etwas ähnliches hinter sich und vielleicht einen Tip. Vor allem aber auch gerne von den Fachleuten. Danke
Hallo SH, Ursula hat Ihnen wie ich finde einen sehr guten Lösungsvorschlag mitgeteilt. Das könnte funktionieren. Und wie gesagt, einen EMR Antrag mit der Angabe "ich kann nur noch 4 Stunden" arbeiten gibt es nicht. Nur der sozialmedizinischen Dienst der DRV entscheidet. Es könnte auch sein, dass Ihnen die volle Erwerbsminderungsrente zugesprochen wird. Dann würden ja die meisten Menschen ab 50+ nur noch halbtags arbeiten. Das wäre schön um wahr zu sein. Gruß
SHam 25.04.2019 | 20:02
Zitat von der anderen anzeigenausblenden
Wie ich "Ursula" schon geschrieben habe, hat die Ärztin in der Reha leider nur meine körperliche Leistungsfähigkeit beurteilt. Für die Psyche sagte sie, sei sie nicht zuständig. Genau dort liegt aber mein Problem. Mit dem Arbeitgeber konnte ich schon eine gute Lösung finden im Bezug auf die Art der Arbeit. Doch als Folge meiner Erkrankungen bin ich sehr schnell erschöpft und leide unter vielen Ängsten, u.a. das die Erkrankung wiederkommt, wenn ich mich überlaste.
Wartendeam 27.04.2019 | 22:49
Ich bin gerade in einer ähnlichen Situation und möchte dir gerne die Info geben, wie mein Wissensstand ist. Meine Hausärztin meinte auch, dass die Wiedereingliederung in 6 Wochen durch sein muss. Mein Betriebsarzt hat mich aber beruhigt, dass diese auch viel länger sein kann. Ich bin im Dezember 2018 mit 2 Stunden gestartet, hänge nun leider schon seit Januar bei 3 Stunden. Bis zur Aussteuerung im Juni werde ich in der Wiedereingliederung bleiben. Meinen Antrag auf Erwerbsminderungsrente habe ich im Januar gestellt. Sollte ich bis Juni keinen (positiven) Bescheid bekommen, werde ich in die Nahtlosigkeitsregelung beim Arbeitsamt fallen. Ich habe schon erfahren, daß ich auch in diesem Fall 3 Stunden weiterarbeiten kann. Bin ich doch froh, nach langer Krankheit wieder auf meinem alten Arbeitsplatz arbeiten zu können. Mein Gedanke war auch "einfach den Vertrag reduzieren" weil es mir psychisch mit der Situation sehr schlecht geht. Aber das hätte nur Nachteile... falls ich z. B. anders erkranke/verunfalle ein viel geringeres Krankengeld. Ich bin alleinerziehend und es ist jetzt schon knapp. Ich wünsche mir und dir viel Geduld und gute Besserung für dich!
Wartendeam 27.04.2019 | 22:53
Ich verstehe übrigens nicht, was du schreibst "mir wurde geraten die Wiedereingliederung abzubrechen und mich wieder arbeitsunfähig schreiben zu lassen". Normalerweise BIST du während der kompletten Wiedereingliederung krank geschrieben und beziehst Krankengeld. Oder habe ich dein Eingangsposting falsch verstanden?
SHam 03.05.2019 | 21:36
@von Wartende Vielen Dank für deine Nachricht. Das macht mir ein bisschen Mut, auch das ich nicht die Einzige bin, der es so geht. Ich finde es extrem schwierig, da durchzublicken. Manchmal habe ich das Gefühl überall bekommt man andere Infos. Allein schon mich um das alles zu kümmern, kostet mich so extrem viel Kraft. Alles Gute und hoffentlich Erfolg mit dem Antrag
SHam 03.05.2019 | 21:40
Zitat von Wartende anzeigenausblenden
Ja, das stimmt, habe mich wohl falsch ausgedrückt. Mir wurde geraten weiter AU zu bleiben und nicht zu arbeiten, damit ich wieder Krankengeld bekomme....finde ich ziemlich kontraproduktiv, wenn man teilweise arbeiten kann und will
Klausam 07.05.2019 | 11:44
Zitat von SH anzeigenausblenden
Hallo mein Rat : Gehe zum VDK oder einem anderen Sozialverband und lass dich beraten. Wenn du bei denen Mitglied bist machen die auch den Schriftverkehr für dich. Das lohnt sich in diesen Fällen immer. Als Laie wirst du von den einzelnen Institutionen wie Kranken kasse, Arbeitsamt oder auch Rentenversicherung hin und her geschoben. Keine dieser Institutionen will nähmlich zahlen. So ist das: Leider Viel Glück und Grüße
Kaiseram 07.05.2019 | 20:28
Keine dieser Institutionen will nähmlich zahlen.
"näHmlich"? Autsch...
Das passt ja. Wer nämlich mit „h“ schreibt ist däml...!
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