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Experten-Antwort

Wiedereingliederung - verspätete AU-Folgebescheinigung wg. höherer Gewalt

von Angelika05.04.2018 | 10:06
409 Ansichten
6 Antworten

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Ich bin seit längerer Zeit arbeitsunfähig und befinde mich in der stufenweisen Wiedereingliederung, z.Zt. 7 Stunden täglich). Meine AU war bis zum 01.04.2018 (Ostersonntag) ausgestellt. Am 02.04.2018 (Ostermontag) war kein Arzttermin möglich. Meinen Termin am 03.04.2018 habe ich verpasst, da ich in einem mehrstündigen Stau stand. Ich habe mich telefonisch bei meinem Hausarzt gemeldet, die Austellung einer AU war aufgrund des neuen Quartals nicht möglich. Am folgenden Tag (04.04.2018) habe ich dann meinen Hausarzt aufgesucht, der mir eine AU bis zum 04.04.2018 ausgestellt hat. Seit heute arbeite ich wieder in Vollzeit. Die Krankenkasse weigert sich nun mir das Krankengeld vom 02. - 04.04.2018 auszuzahlen.

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1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

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5 Antworten

Kurtam 05.04.2018 | 10:13
Hier ist das Rentenforum.
Schorscham 05.04.2018 | 10:46
Das ist geltende Rechtslage. In wenigen Einzelfällen haben Gerichte zu Gunsten der Betroffenen entschieden. Sobald eine bestehende AU unterbrochen wird, erlicht der Anspruch auf Krankengeld. Seien Sie also froh, dass es bei Ihnen nur um wenige Tage geht. Andere haben durch diese Regelung monatelang kein Krankengeld erhalten. MfG
Paulam 05.04.2018 | 11:02
Sie haben sich vertan. Hier ist das Rentenforum.
Kaiseram 05.04.2018 | 13:17
Nur mal am Rande! Von höherer Gewalt spricht man bei Naturkatastrophen, Kriegsereignissen und politischen Unruhen aber bestimmt nicht bei Stau auf der Autobahn.
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