ich habe zzt. noch einen Reha Antrag offen, wozu es noch keine Entscheidung habe. Diesen Antrag habe ich nach einer Aufforderung meiner KK gestellt und denke das dies auf jeden Fall eine sehr gute Sache ist um wieder vollständig fit zu werden für die Arbeit.
Nun hat sich heute meine BEM Beauftragte meines AG bei mir vorgestellt und mich zu einem Informationsgespräch eingeladen. Meine KK hat schon für eine mögliche Wiedereingliederung ihr OK gegeben.
Nun ist meine Frage, ob eine Wiedereingliederung sich negativ auf die Bewilligung meines Reha Antrags auswirken könnte?
Ist das korrekt so?
Vielen Dank im Voraus für die Information. MfG MNS
22.09.2022, 17:22
von
KSC
eher nein, aber wenn eine Wiedereingliederung erfolgreich wäre (= Sie die bisherige Tätigkeit wieder problemlos machen können), stellt sich die Frage ob die Reha überhaupt noch benötigt wird.
Aber das sollten Sie besser mit Ihrem medizinischen Fachpersonal als mit "med. Laien" im Forum diskutieren.
Im übrigen: solange der Antrag läuft kann die Reha auch abgelehnt werden,.....
23.09.2022, 07:16
Experten-Antwort
Hallo MNS,
den Rehabilitationsantrag haben Sie aufgrund einer Aufforderung der Krankenkasse gestellt, da Sie vermutlich schon lange arbeitsunfähig sind oder waren. Sofern Sie im Krankengeldbezug stehen, müssen Sie die Rehabilitation im Falle einer Bewilligung auch antreten. Die Krankenkasse könnte anderenfalls den Krankengeldbezug einstellen. Die interne Wiedereingliederung durch den BEM ist unabhängig vom Ausgang des Rehabilitationsverfahrens. Es ist ein Instrument, um Arbeitnehmern mit längeren Krankheitszeiten eine möglichst frühzeitige Rückkehr in ihren Betrieb zu ermöglichen. Die Wiedereingliederung ist eine freiwillig Maßnahme des Arbeitgebers. Die Wiedereingliederung hat somit keine Auswirkung auf das Rehaverfahren. Insbesondere hat es keine Auswirkung darauf, ob der Rentenversicherungsträger den Antrag befürwortet oder nicht.
Mit freundlichen Grüßen Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
23.09.2022, 07:41
von
Erklärbär
Zitiert von: MNS
Hallo,
ich habe zzt. noch einen Reha Antrag offen, wozu es noch keine Entscheidung habe. Diesen Antrag habe ich nach einer Aufforderung meiner KK gestellt und denke das dies auf jeden Fall eine sehr gute Sache ist um wieder vollständig fit zu werden für die Arbeit.
Nun hat sich heute meine BEM Beauftragte meines AG bei mir vorgestellt und mich zu einem Informationsgespräch eingeladen. Meine KK hat schon für eine mögliche Wiedereingliederung ihr OK gegeben.
Nun ist meine Frage, ob eine Wiedereingliederung sich negativ auf die Bewilligung meines Reha Antrags auswirken könnte?
Ist das korrekt so?
Vielen Dank im Voraus für die Information. MfG MNS
Ein BEM ist ja erstmal ein Gespräch und noch keine konkrete Wiedereingliederung. Darin können Ziele vereinbart werden, diese für Zeitraum X quasi in der Praxis geprüft werden, ggf neue Gespräch, bei Bedarf neue Ziele.
Und: ein angebotenes BEM kann verschoben werden, bspw aus gesundheitlichen Gründen.
Sehen Sie sich schon zur Eingliederung gesundh. in der Lage? Sonst Hinweis an BEM Beauftragte, dass BEM bitte später.