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Experten-Antwort

Wiedereintritt in die GRV

von D06.05.2012 | 14:09
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Hallo, ich hab vor ca. 4 Jahren meinen Dipl.Ing. Architektur in Bayern abgeschlossen, mich anschliessend von der GRV befreien lassen und bin in die Architektenversicherung eingetreten. Nach Vorlage der entsprechenden Nachweise steht der Eintritt in die Architektenkammer. So weit, so gut. Nun habe ich mich beruflich aber in eine geringfügig andere Richtung begeben, weshalb ich höchstwahrscheinlich nicht in die Kammer eintreten kann (ehrlich gesagt will ich das auch nicht). Gibt es eine Möglichkeit, aus der Versorgung auszutreten und wieder in die gesetzliche Rentenversicherung einzutreten? Besten Dank für eure Mühe. MfG

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Grundsätzlich besteht die Befreiung von der versicherungspflicht so lange, wie die zur Befreiung führende Beschäftigung ausgeübt wird und die übrigen Befreiungsveoraussetzungen vorliegen (z.B. die Kammermitgliedschaft). Somit endet die Befreiung mit dem Ende der Kammermitgliedschaft. Es sollte dazu genügen, der DRV Bund dies mitzuteilen, um die dazu einen ausdrücklichen Bescheid zu erhalten. Rein rechtlich braucht es ihn wohl aber nicht.. Siehe hier:

http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_6R1

(letzter Absatz).

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