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Experten-Antwort

Wiederheirat - EM-Rente, Versorgungsausgleich

von Überraschte02.12.2013 | 09:06
5784 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Morgen, vor gut einem Jahr wurde meine Ehe nach 17 Jahren geschieden. Da ich unbefristete EM-Rentnerin bin, bekam ich EP meines Ex-Mannes im Versorgungsausgleich zugeschrieben. Diese werden auch mit der EM-Rente monatlich ausgezahlt. Nun hat mir mein "Ex" gestern einen Heiratsantrag gemacht. Das da noch viel ist (viel mehr?), von beiden Seiten, steht außer Frage. Nun, durch Erfahrungen schlauer, habe ich jetzt viele Fragen. Wird meine EM-Rente bei Wiederheirat mit meinem "Ex", wieder zurückgerechnet? Verliere ich die Versorgungsausgleichs-EP? Wie ist das mit einer späteren eventuellen Witwenrente? Werden da beide Ehezeiten zusammengerechnet? Vielleicht weiß jemand Rat...?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Überraschte,

wie "...." bereits geschrieben hat ändert sich durch die Wiederheirat nichts an dem durchgeführten Versorgungsausgleich, d. h. der rechtskräftige Beschluss bleibt bestehen.

Somit behalten Sie die übertragenen Entgeltpunkte und Ihr früherer und zukünftiger Ehemann hat weiterhin einen Abschlag in seiner Rentenversicherung, der auch bei einer späteren Witwenrente zu berücksichtigen wäre.

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1 Antworten

....am 02.12.2013 | 09:28
Da wird nichts zurück gerechnet. Sie behalten die Entgeltpunkte nach einer Heirat. Ansonsten geht alles bei 0 wieder los. Auch eine Hinterbliebenenrente wird dann aus Ihren Entgeltpunkten + Entgeltpunkten aus dem Versorgungsausgleich (wenn Sie versterben) und aus den Entgeltpunkten Ihres (ex)Mannes - Entgeltpunkte aus dem Versorgungsausgleich (wenn er verstirbt). Auf § 37 VersAusglG geh ich mal nicht ein.
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