Wenn der Ablehnungsgrund nicht in Ihrem Sinne ist (evtl. mit Rücksprache mit Ihrem Arzt) können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Dieser wird dann von anderen Mitarbeiter des RVTrägers geprüft.
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Wenn der Ablehnungsgrund nicht in Ihrem Sinne ist (evtl. mit Rücksprache mit Ihrem Arzt) können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Dieser wird dann von anderen Mitarbeiter des RVTrägers geprüft.
Eine einfache Widerspruchsformel lautet:
" Hiermit lege ich Widerspruch gegen den Bescheid vom ein. Im Gegensatz zu Ihrer Entscheidung bin ich der Meinung, dass ich keine Arbeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mehr verrichten kann. Ich bin mit weiteren ärztlichen Untersuchungen einverstanden."
Damit ist alles gesagt und der Widerspruch wird bearbeitet.
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