Hallo HilfeHilfe,
in der Theorie kann eine teilweise Erwerbsminderungsrente (das meinten Sie wohl mit 50% Eu-Rente) jederzeit überprüft, hinterfragt und ggf auch aufgehoben werden. Das wäre theoretisch auch ohne Widerspruchsverfahren möglich, nämlich dann wenn neue, den Sachverhalt verändernde, medizinische Erkenntnisse vorliegen (zB neue Gutachten/Befundberichte o.ä.).
Im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens werden regelmäßig neue, ergänzende Gutachten und Befundberichte vorgelegt, möglicherweise wird sogar eine aktuelle Begutachtung vorgenommen. Diese neuen Unterlagen und die Erkenntnisse daraus könnten theoretisch auch zu einer schlechteren Beurteilung führen.
Allerdings scheint diese Fallgestaltung eher die absolute Ausnahme zu sein. Im Regelfall reicht man weitere, ergänzende, die schwere der Erkrankung belegende Unterlagen ein. Wäre schon eine sehr spezielle Konstellation, wenn dann die bisherige teilweise Erwerbsminderung verloren geht. Ist aber rechtlich nicht zwingend ausgeschlossen.