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Experten-Antwort

Wiederspruch Reha

von Wolli30.08.2017 | 15:43
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8 Antworten

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Guten Tag Ich bin im Widerspruch gegen meinen Bescheid zur Reha die nicht genemigt wurde,nun ging das alles zum Ausschuss. Meine Frage stimmt es das der Ausschuss nur 2% bewilligt und wie lange dauert so ein Verfahren

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Wolli,

uns liegen keine statistischen Auswertungen vor, aus denen man herleiten könnte, wieviel Prozent der Widersprüche im Bereich Reha zurückgewiesen werden.

Wenden Sie sich dazu bitte direkt an die Personen, die Ihnen diese Zahl genannt haben, um zu erfahren welche Quelle für diese Aussage als Grundlage dient.

Eine Entscheidung über die Beurteilung, ob eine Reha genehmigt wird oder nicht vom Einzelfall abhängig gemacht. Warum nun in Ihrem Fall keine Genehmigung erfolgte wird im ablehnenden Bescheid begründet. Der Widerspruchsausschuss befasst sich nach Eingang Ihres Widerspruchs nun nochmals mit Ihrer persönlichen Situation und entscheidet erneut. Dazu kann es erforderlich werden, dass weitere Informationen gesammelt werden müssen (z.B. weitere med. Unterlagen werden angefordert oder ähnliches). Dies führt dazu, dass ein Verfahren unterschiedlich lange andauern kann, bis es letztendlich zu einer neuen Entscheidung im Verfahren kommt. Wir wünschen Ihnen, dass es eine schnelle Entscheidung in Ihrem Sinne werden wird.

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7 Antworten

Fastrentneram 30.08.2017 | 15:51
Woher haben Sie denn die Aussage mit den 2 %? Vom Frisör oder Bäcker? Völliger Unsinn und selbst wenn es so wäre, was nützt Ihnen eine solche Statistik. Jeder Widerspruch ist ein Einzelfall und wir auch so behandelt. Die Verfahrensdauer hängt davon ab, welche medizinische Unterlagen die DRV noch benötigt um über Ihren Widerspruch zu entscheiden. Sie sollten mal zwischen 4 Wochen und 3 Monaten einkalkulieren. Genau wird Ihnen dies niemand im Forum sagen können. Für genauere Informationen zur Dauer, können Sie sich telefonisch an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger wenden!
Fastrentneram 30.08.2017 | 16:04
Aufgrund der Deutschkenntnisse von Hans, wäre ich sehr skeptisch, was seine negative Aussage angeht. Vermutlich konnte er sich weder per Telefon, noch per E-Mail verständlich ausdrücken.
HotRodam 30.08.2017 | 18:33
Du solltest so lange krankfeiern, bis Du von der Krankenkasse zum Reha-Antrag aufgefordert wirst. Erfahrungsgemäß wird die Reha dann auch bewilligt. Dann ist es für den folgenden EU-Rentenantrag wichtig, dass Du als AU entlassen wirst. Auf jeden Fall lässt man Dich dann erst einmal so lange in Ruhe, bis der Rentenantrag entschieden wurde. Und das kann sehr lange dauern, wenn geklagt werden muß !
Hansam 30.08.2017 | 16:01
Stimmt nicht ganz telefonisch ist Nie jemand zu erreichen, des weiteren kann mal eine Mail schreiben oder auch lassen weil dann nur zurück kommt aus Daten rechtlichen können wir nicht antworten . Dann denkt man schonmal könnte lieber beim Frisör oder Bäcker sitze .
Schorscham 30.08.2017 | 17:24
Da nur solche Widersprüche dem Widerspruchsausschuss vorgelegt werden, die zuvor bereits vom zuständigen Sachbearbeiter (und seinen Kollegen) auf Herz und Nieren geprüft wurden, könnte das mit den 2 Prozent schon stimmen. Die allermeisten Widersprüche, die dem Widerspruchsausschuss vorgelegt werden, sind definitiv nicht erfolgreich. MfG
Fortitude oneam 30.08.2017 | 16:09
Hallo Wolli, dann hoffe ich, dass Sie zu den 2% gehören. Warum es zur Ablehnung kam, weis keiner, außer Sie. Haben Sie Geduld und schon bald werden Sie wissen, ob Ihr Widerspruch nicht widersprochen wird. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
???am 30.08.2017 | 16:10
Bei einem Widerspruch prüft die Rechtsmittelabteilung (oder wer immer auch zuständig ist), ob der Bescheid richtig ist. Sollte er dazu kommen, dass die Reha-Ablehnung so richtig war und er dem Widerspruch nicht abhelfen kann, legt er die Akte dem Widerspruchsausschuss mit einer Stellungnahme und dem Entscheidungsvorschlag "Widerspruch ablehnen" vor. Nur in den seltensten Fällen wird hier anders entschieden und dem Widerspruch doch stattgegeben. Da es sich bei einer Entscheidung über einen Reha-Antrag in erster Linie um eine medizinische Entscheidung handelt, tendieren die Chancen dafür gegen null. Der Ausschuss verlässt sich auf die Aussage des Gutachters. Und wenn der Gutachter bei der Überprüfung Ihres Widerspruchs zu einem anderen Ergebnis als beim ersten Mal, also zu einer Bewilligung der Reha, gekommen wäre, hätte man die Akte in die Sachbearbeitung zurückgeben und nicht an den Ausschuss.
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