Hallo WS,
gem. § 44 Sozialgesetzbuch X kann ein rechtswidriger Rentenbescheid für 4 Kalenderjahre rückwirkend aufgehoben werden. Das ist z.B. der Fall, wenn bei Bescheiderteilung nicht alle Versicherungszeiten korrekt vorliegen.
Dies gilt unabhängig von der normalen Widerspruchsfrist.
Insofern können Sie in diesem Zeitraum jederzeit eine Korrektur der Versicherungszeiten bei Ihrem Rentenversicherungsträger geltend machen.