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Experten-Antwort

Wieso misstraut die DRV ihren eigenen Rehastätten?

von Anne K.07.06.2018 | 11:37
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7 Antworten

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Patientin x besucht nach einer Zeit krank ( Erschöpfung) eine hochangesehene Rehaklinik ( 280 Betten) Laut Focus ist es Top Rehaklinik 16,17, 18. Die DRV belegt diese Klinik gern. Laut Klinikbewertung.de geht es dort „sehr streng“ zu, fast alle werden arbeitsfähig entlassen, fast niemand erhält eine Empfehlung für Erwerbsminderungsrente. Bei Patienten x ist es jedoch anders. Leistungsfähigkeit unter 3 h auf den allgemeinen Arbeitsmarkt, festgestellt nach 6 Wochen Aufenhalt incl 6 standardisierter Testverfahren. Kein positives Leistungsbild. Dieses hat die Rehastätte auf 26 Seiten begründet und schlüssig dargelegt inclusive CA/OA Meinung. Zusätzlich gibt es Orthopädische Befunde, die jedoch in dieser Klinik keine Begutachtung fanden. Jedoch gibt es zusätzlich zu den bedenklichen og psychosomatischen Befunden noch zahlreiche, folgenschwere orthopädische Befunde. Trotzdem hat die DRV relativ unbegründet abgelehnt. Ohne weitere Gutachter usw. Nur eben Abgelehnt und fertig. Sozialrechtlich sind alle Anforderungen erfüllt, es ist eine Ablehnung aus medizinischer Sicht. Eine Erklärung dazu, warum es anders gesehen wird, erhält die Patientin nicht. Dazu hätte ich gern mal eine Meinung.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Anne K.,

"Schorsch" und "Schade" haben die wesentlichen Aspekte schon angesprochen und beantwortet.

Eine Rentenablehnung erfolgt im Einzelfall; die Ablehnungsgründe für den geschilderten Fall können wir in diesem Forum nicht einschätzen. Die betroffene Versicherte sollte Widerspruch einlegen. Im Widerspruchsverfahren wird der Sachverhalt dann nochmals geprüft.

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6 Antworten

Anne P.am 07.06.2018 | 11:48
Sehr gerne hier meine Meinung. Fachanwalt hinzuziehen und klagen.
Anneam 07.06.2018 | 11:54
Klagen muss man ja noch gar nicht. Erst würde ja der Widerspruch kommen. Es war auch nicht die Frage „ was soll Patien x jetzt machen“. Sondern die Frage war: Warum misstraut die DRV ihren eigenen Rehastätten
Schorscham 07.06.2018 | 12:01
Zufriedene Patienten bzw. Kunden melden sich auch nicht so häufig auf Bewertungsportalen. Das ist die erklärung dafür. Zumindest hat der Obergutachter des hausinternen sozialmedizinischen Dienstes, nach Auswertung SÄMTLICHER vorliegenden fakten, eine begründete Stellungnahme abgegeben, auch wenn diese im Ablehnungsbescheid nicht erwähnt wurde. Und dass die Meinungen der hausinternen Gutachter nicht mit den Meinungen anderer Ärzte übereinstimmen, kommt häufiger vor. Wer eine Entscheidung für falsch hält, kann nur zunächst widerspruch einlegen und ggf. Klagen. MfG
Anne Kam 07.06.2018 | 12:09
Hat man denn das Recht zu erfahren, wie der hausinterne Obergutachter der DRV seine Entscheidungen begründet? Denn ohne diese Fakten könnte man ja einen Widerspruch wenig zielführend formulieren. In der Ablehnung steht keine Begründung.
Schadeam 07.06.2018 | 12:38
Wenn die DRV diese Klinik gerne belegt, handelt es sich wohl nicht um eine eigene Klinik der DRV? Somit sind das keine eigenen Ärzte und daher dürfte die Frage schon "falsch" gestellt sein. :) Daher lautet die Antwort auf die Frage "warum keine Rente?": Ganz einfach deshalb weil der medizinische Dienst das wohl anders sieht als die Klinikärzte. So etwas kommt häufig vor und hat nichts mit Mißtrauen gegen eigene Ärzte zu tun. Was können Sie tun? - eine Begründung anfordern wenn der Ablehnungsbescheid wirklich keine Begründung enthalten sollte. - in Widerspruchsschreiben Akteneinsicht - auch in den gesamten medizinischen Teil - verlangen. Da wir sonst nichts über die Patientin um die es geht wissen, mache ich mir als medizinischer Laie auch meine Gedanken - warum soll jemand mit "Erschöpfung" eigentlich ein Rentenfall sein? Aber darum geht es ja nicht, dass klären letztlich die Gerichte.
Schorscham 07.06.2018 | 13:41
Wer juristisch unerfahren ist, sollte ein Widerspruchs-/Klageverfahren niemals ohne fachkundige Unterstützung durchführen. Die Gefahr, wegen irgendwelcher Fehler eine Ablehnung zu kassieren, ist einfach zu groß. Zumal die DRV erfahrene Hausjuristen beschäftigt, die tagtäglich mit solchen Dingen zu tun haben. Empfehlenswert wäre es daher, einen Fachanwalt für Sozialrecht oder einen Sozialverband, wie z.B. den SoVD (ww.sovd.de) oder den VdK (www.vdk.de), mit der Durchführung des Widerspruchsverfahrens zu beauftragen. Zur Fristwahrung würde zunächst ein Vorab-Widerspruch ohne Begründung ausreichen, sofern in dem Schreiben erwähnt wird, dass eine ausführliche Begründung unverzüglich nachgereicht wird. MfG
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