Verehrter KSC,
die bekannten Fakten sind:
"Ich bin seit Februar 2009 krank gemeldet. Ich habe im Juni 2009 einen Reha- Antrag gestellt.
Dieser wurde abggelehnt, mit der Begründung, daß ich erst einen Akut- Stationären Aufenthalt machen soll.
Nun, den habe ich im Mai und Juni 2009 gemacht. Daraufhin bin ich in den Widerspruch gegangen."
Entweder muß der Widerspruch bearbeitet werden oder es liegt ein neuer Antrag vor.
Ist ja nun nicht so, dass 1. kein Amtsermittlungsgrundsatz existiert
und
2. die DRV bei dem Sachverhalt darauf warten darf, bis der "Kunde" den richtigen Antrag stellt.
Grund ein Verwaltungsverfahren einzuleiten oder fortzusetzen besteht jedenfalls.
Die restlichen Fragen sind im Verwaltungsverfahren zu klären.
Prinzipiell genügt es auf die wesentlichen Rechte hinzuweisen, hier naheliegend Akteneinsichtsrecht in alle Akten und Recht auf Untätigkeitsklage.
Erstaunlich, dass die DRV immer so gern auf vemeintliche Pflichten und noch lieber auf real nicht existierende Nachteile hinweisen, die die Durchsetzung eines möglichst bequemen Verfahrens ermöglichen sollen, aber auf explizit bestehende Rechte nicht hingewiesen wird.
"... ist in meinen Augen lächerlich! Soll der Experte hier im Forum am besten bei jedem Beitrag sämtliche vermeintlichen Rechte eines Kunden aufführen?"
Es gibt keine vermeintlichen Rechte, sondern aus Recht und Gesetz resultierende Rechte. Und es gibt eine Verwaltungspraxis, die manchmal auf tönernen Füßen steht.
Wer mit den Rechten der Kundschaft Probleme hat, weil die mit der bequemen Verwaltungspraxis kollidieren, sollte sich einen anderen Job suchen.
Kunden verwaltet man nicht!