Hallo,
er Rentner, geschieden, verbleibende Rente ca. 900,00€, wie viel darf ich Steuerfrei dazuverdienen?
Habe eine geringfügige Arbeit ca. 275,00€ und Übungsleiter-Geld (gebe Sport) ca. 300,00 bis 400,00€, im Monat.
Mfg
frau1956
Siehe Antworten unter
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Erzielen Sie Einkünfte aus einer als ehrenamtlich bezeichneten Tätigkeit (weil sich das aus Satzung oder Vertrag ergibt), sind diese, soweit sie Arbeitsentgelt aus einer Beschäftigung oder Arbeitseinkommen darstellen, auch als Hinzuverdienst zu berücksichtigen. Ehrenamtliche Tätigkeiten werden steuerlich gefördert. Bestimmte Beträge der Einkünfte bleiben deshalb steuerfrei, zum Beispiel nach § 3 Nr.12, 26 oder 26a EStG und vermindern entsprechend das Arbeitsentgelt bzw. das Arbeitseinkommen. Bei der Höhe des vom Arbeitgeber bescheinigten Arbeitsentgelts (soweit es sich um eine abhängige Beschäftigung handelt) muss die steuerliche Förderung bereits mindernd berücksichtigt sein. Gleiches gilt entsprechend auch bei einer selbstständigen Tätigkeit. Hier berücksichtigt das Finanzamt die steuerliche Förderung beim festgestellten Arbeitseinkommen.
Im Rahmen der Hinzuverdienstprüfung nach §§ 34, 96a SGB VI werden Aufwandsentschädigungen für eine ehrenamtliche Tätigkeit dann nicht berücksichtigt, wenn sie nur den mit dem Ehrenamt verbundenen Zeit- und Mehraufwand ersetzen. Wenn hingegen nicht nur der mit dem Ehrenamt verbundenen Zeit- und Mehraufwand, sondern ein konkreter Verdienstausfall ersetzt wird und diese Zahlungen damit steuer- und sozialversicherungspflichtig sind, ist der steuerpflichtige Anteil der Aufwandsentschädigung als Hinzuverdienst zu berücksichtigen.
Neben einer Rente wegen voller Erwerbsminderung kann rentenunschädlich bis zu 400,- €/Monat hinzuverdient werden. Zweimal pro Jahr darf der Verdienst auch bis zu 800,- €/Monat betragen, wenn im übrigen Jahr die 400,- - € Grenze eingehalten wird.
Gehe davon aus, es handelt sich um Eheleute, ob der Mann
schon mal verheiratet war ist hier unbedeutend.
Ist dies so, brauche ich auf die Beträge 275 und 300 bis
400 monatlich überhaupt nicht eingehen. Im übrigen gilt,
beim klassischen 400 Eurojob braucht der Arbeitgeber keine
Steuerkarte und er muss für Steuer und Lohnnebenkosten 30%
abführen.
Diesen Betrag brauchen Sie steuerlich nicht beachten.
Sind die genannten 900 Rente Netto ergeben sich im Monat 1001,66
Brutto x 12 im Jahr 12.020 und bei Rentenbeginn in 2005 50%,
oder erst in 2009 ein Steuersatz von 58%.
Somit gerundet 6. 972 zunächst steuerpflichtig, minus 1.220 für
Kranken/Pflegeversicherung - nenne weitere Beträge gar nicht- ein
zu versteuerndes Einkommen von Euro 5.752.
Steuerlich vollkommen freigestellt sind für 2009 7834/ 15668 led/vh. es
ist also noch viel Freiraum von 5.752 zu 15.668 Euro.
Mit freundlichen Grüßen.
Dies ist ein Forum der Rentenversicherung. Steuerrechtliche Fragen müssen selbstverständlich an das zuständige Finanzamt,ggfs.Steuerberater, gestellt werden, da individuelle Beratungen nur diese Stellen ausführen dürfen.
Sollte der Sachverhalt so sein, wie er von Schiko angenommen wird, dann kann Ihnen dessen antwort sicherlich ein wenig behilflich sein.
Inwieweit das Übungsleiter-Geld , das die Übungsleiterpauschale von jährlich 2100 Euro überschreitet zu versteuerndes Einkommen darstellt klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater ab oder fragen bei Ihrem Finanzamt nach.
Bitte haben sie dafür Verständnis, dass wir uns zu konkreten Einzelfragen aus dem Steurrecht nicht weiter positionieren .