Hochschulzeiten werden bei der Rentenberechnung nicht ausradiert, weder bei einer EM-Rente noch bei einer Altersrente.
Sie vermeiden - anders als eine Lücke, z.B. Weltreise - dass der Gesamtleistungswert sinkt. Allerdings: Die Hochschulzeiten werden - z.B. im Gegensatz zu Fachschulzeiten - nicht bewertet.
Ist auch nicht so schwer, das zu verstehen, oder?