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Experten-Antwort

Wieviel Rente

von Brigitte16.08.2018 | 07:19
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Morgen, mein Mann bezieht eine Berufsunfähigkeitsrente von der Rentenkasse. Er ist Jahrgang 55 und Schwerbeschädigt mit 90% und Merkmal G. Er könnte ja somit nächstes Jahr in die Schwerbeschädigtenaltersrente gehen. Nun meine Frage wie hoch wäre die zu erwartende Rente. Er hat 35 Jahre gearbeitet. Wird die Rente nach den erworbenen Entgeldpunkten berechnet oder nach der BU Rente? Danke

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

1. Für die Entgeltpunkte, die bereits Grundlage bei der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung waren, bleibt der bisherige Zugangsfaktor in der Nachfolgerente (hier: Altersrente) maßgebend.

2. Für die andere Hälfte der Entgeltpunkte, die bislang der Rentenberechnung noch nicht zugrunde lagen, wird der Zugangsfaktor neu für die Berechnung der Altersrente bestimmt.

3. Somit werden alle zurückgelegten Entgeltpunkte bei der Berechnung der Altersrente berücksichtigt.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Berufsunfähigkeitsrenten nach dem Recht bis zum 31.12.2000 sind keine Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung. Bei Gewährung einer Folgerente verbleibt es daher für diejenigen Entgeltpunkte, die bereits Grundlage der Rente wegen Berufsunfähigkeit waren, bei dem früheren Zugangsfaktor 1,0. Nach der Gesetzesbegründung soll sich die Rechtsposition der betroffenen Versicherten sich dadurch nicht verschlechtern.

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4 Antworten

Fastrentneram 16.08.2018 | 12:57
Handelt es sich um die alte BU-Rente oder eine teilweise EM-Rente, wie vom Experten unterstellt?
Ausbilderam 21.08.2018 | 11:57
Berufsunfähigkeitsrenten nach dem Recht bis zum 31.12.2000 sind keine Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung. Bei Gewährung einer Folgerente verbleibt es daher für diejenigen Entgeltpunkte, die bereits Grundlage der Rente wegen Berufsunfähigkeit waren, bei dem früheren Zugangsfaktor 1,0. Nach der Gesetzesbegründung soll sich die Rechtsposition der betroffenen Versicherten sich dadurch nicht verschlechtern.
Zu beachten ist jedoch, dass bei der alten BU-Rente und bei der teiw. EM-Rente jeweils der Rentenartfaktor höher ist. Es ist also damit zu rechnen, dass die Altersrente höher sein wird.
Sorry, ich meinte natürlich, dass der Rentenartfaktor bei der Altersrente im Vergleich zur BU- und EM-Rente höher sein wird.
Ausbilderam 21.08.2018 | 11:54
Zu beachten ist jedoch, dass bei der alten BU-Rente und bei der teiw. EM-Rente jeweils der Rentenartfaktor höher ist. Es ist also damit zu rechnen, dass die Altersrente höher sein wird.
Ausbilderam 21.08.2018 | 12:00
Sorry für die Doppelposts... Wenn Ihr Ehemann seit Rentenbezug nicht mehr gearbeitet hat ist es sinnvoll die Rente zu früh wie möglich zu beziehen. Ich würde mich an Ihrer Stelle unbedingt in einer Auskunfts- und Beratungsstelle persönlich beraten lassen. Stichpunkt: _Besitzschutz_ der Entgeltpunkte!
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