Ergänzend zum Beitrag von "Rentenprüfer" teilen wir Ihnen mit, dass der Arbeitgeber bei Beschäftigungsaufnahme eines 400-Euro-Jobs eine Meldung an den Rentenversicherungsträger absetzt, die allerdings keine Angabe zur Arbeitszeit enthält. Die Rentenversicherungsträger haben sich darauf geeinigt, dass bei einem monatlichen Entgelt bis zu 400 Euro grundsätzlich die Annahme gerechtfertigt ist, dass eine Arbeitszeit von 3 Stunden täglich bzw. 15 Stunden wöchentlich nicht erreicht wird; Im Einzelfall kann allerdings geprüft werden, ob bei der Ausübung der Beschäftigung die Zeitgrenze von weniger als 3 Stunden täglich eingehalten wird.