Hallo
@ Rentenprüfer, ich verlasse mich da auf die Experten Antwort. Gab es diverse Male!(siehe unten)
Wäre ja auch Pille Palle wenn wir uns hier nicht auf den, die Experten verlassen dürften.
Zumal bei einem 400,00 Euro Job und 8,00 bis 10,00 Euro Stundenlohn es im Monat nur 40,00 bis 50,00 Stunden sind geteilt durch 22,00 Arbeitstage = 1,8 bis 2,30 Stunden pro Tag.
Oder 8x 5 -6 Stunden das ist alles nichts Regelmäßiges und somit da nicht regelmäßig = rechtskonform.
Die Aussagen übertrage ich so auch auf die Teilweise Erwerbsgeminderten und Berufsunfähigen hin und wieder 8 Stunden Arbeiten unregelmäßig Natürlich kann nicht Schädlich sein! UND IN VIELEN JOBS SIND BEZAHLTE BEREITSCHAFTSZEITEN ENTHALTEN ABER BEREITSCHAFTSZEITEN SIND KEINE ARBEITSZEIT!
PS wir machen diese Jobs alle auf Kosten unserer Gesundheit meistens nur um der algemeinheit nicht auf der Tasche zu liegen.
mfg
von Chris
RE: Volle Erwerbsminderungsrente -400 Euro Job
Sie müssen lediglich die 400€ Grenze einhalten. Die Std. sind nicht maßgebend.
Mitteilen müssen Sie die Aufnahme der Tätigkeit, das gehört zu ihren Mitteilungspflichten.
Eine Überprüfung der Erwerbsminderung ist immer möglich, das hängt vom Einzelfall ab.
EXPERTEN ANTWORT 2009
von Experte/in Experten-Antwort
RE: Volle Erwerbsminderungsrente -400 Euro Job
Sie müssen die Tätigkeit Ihrem RV-Träger melden. So und jetzt bin ich wie "Chris" der Meinung, dass nur der Verdienst bis 400,- EUR zunächst eine Rolle spielt. Bei einer evtl. Weitergewährung wird individuell geprüft in wie weit die Stundenzahl eine Rolle spielt. Das hängt dann vom jeweiligen Begutachtungsarzt ab.
von Experte Experten-Antwort
RE: volle Erwerbsminderungsrente, 400 Euro Job, Aufwandsentschädigung + Frage zu den Std.
Hallo Sabine,
Einkünfte aus ehrenamtlichen Tätigkeiten werden nicht als Hinzuverdienst berücksichtigt.
Bzgl. der Stundengrenze gilt folgendes:
Sofern Ihre Einkünfte monatlich 400 Euro nicht überschreiten, ist davon auszugehen, dass Sie täglich nicht mehr als 3 Stunden arbeiten. In der Regel wird dann auch keine Überprüfung der gearbeiteten Stunden vorgenommen.