Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Wieviel Stunden darf eine EM-Renterin arbeiten?

von Selma B.31.10.2012 | 20:33
3765 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich beziehe eine volle EM-Rente und möchte (eher muß) einen 400 Euro-Job annehmen. Wieviel Stunden darf ich am Tag, in der Woche und im Monat maximal arbeiten ohne Schwierigkeiten bei meiner EM-Rente zu bekommen? Was meldet der Arbeitgeber den Leuten von der DRV?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ergänzend zum Beitrag von "Rentenprüfer" teilen wir Ihnen mit, dass der Arbeitgeber bei Beschäftigungsaufnahme eines 400-Euro-Jobs eine Meldung an den Rentenversicherungsträger absetzt, die allerdings keine Angabe zur Arbeitszeit enthält. Die Rentenversicherungsträger haben sich darauf geeinigt, dass bei einem monatlichen Entgelt bis zu 400 Euro grundsätzlich die Annahme gerechtfertigt ist, dass eine Arbeitszeit von 3 Stunden täglich bzw. 15 Stunden wöchentlich nicht erreicht wird; Im Einzelfall kann allerdings geprüft werden, ob bei der Ausübung der Beschäftigung die Zeitgrenze von weniger als 3 Stunden täglich eingehalten wird.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

8 Antworten

Rentenprüferam 31.10.2012 | 20:42
Vollständig erwerbsgemindert ist, wer nicht dazu in der Lage ist, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten. Daraus ergibt sich zwangsläufig, daß eine berufliche Tätigkeit neben der EM-Rente nur weniger als drei Stunden pro Tag ausgeübt werden darf, selbst wenn die Hinzuverdienstgrenzen nicht überschritten werden. Auch wenn manche Leistungsträger keine weiteren Überprüfungen vornehmen, solange die Hinzuverdienstgrenzen nicht überschritten werden, darf daraus kein Gewohnheitsrecht abgeleitet werden. Das heißt, es muß bei Aufnahme einer beruflichen tätigkeit IMMER mit einer Überprüfung gerechnet werden! MfG
Bleib übrig !am 01.11.2012 | 05:41
Was Sie müssen dazuverdienen ? Da heißt es doch immer, die Deutschen wären so arbeitsgeil, daß sie immer später in Rente gehen wollen .................. Bleib übrig !
Fritzam 02.11.2012 | 10:12
Hallo Nachtrag oder glaubt irgendeiner da oben in den Führungs oder Politiker Etagen das Wir nur weil wir gelegentlich über 3 oder über 6 Stunden zum Schaden unserer Rest Gesundheit Arbeiten, geheilt sind? Glaubt wirklich irgendeiner das uns unser Arbeitgeber dann plötzlich Vollzeit beschäftigt? MfG
Fritzchenam 02.11.2012 | 10:34
@Fritz Ja
Fritzam 02.11.2012 | 10:02
Hallo @ Rentenprüfer, ich verlasse mich da auf die Experten Antwort. Gab es diverse Male!(siehe unten) Wäre ja auch Pille Palle wenn wir uns hier nicht auf den, die Experten verlassen dürften. Zumal bei einem 400,00 Euro Job und 8,00 bis 10,00 Euro Stundenlohn es im Monat nur 40,00 bis 50,00 Stunden sind geteilt durch 22,00 Arbeitstage = 1,8 bis 2,30 Stunden pro Tag. Oder 8x 5 -6 Stunden das ist alles nichts Regelmäßiges und somit da nicht regelmäßig = rechtskonform. Die Aussagen übertrage ich so auch auf die Teilweise Erwerbsgeminderten und Berufsunfähigen hin und wieder 8 Stunden Arbeiten unregelmäßig Natürlich kann nicht Schädlich sein! UND IN VIELEN JOBS SIND BEZAHLTE BEREITSCHAFTSZEITEN ENTHALTEN ABER BEREITSCHAFTSZEITEN SIND KEINE ARBEITSZEIT! PS wir machen diese Jobs alle auf Kosten unserer Gesundheit meistens nur um der algemeinheit nicht auf der Tasche zu liegen. mfg von Chris RE: Volle Erwerbsminderungsrente -400 Euro Job Sie müssen lediglich die 400€ Grenze einhalten. Die Std. sind nicht maßgebend. Mitteilen müssen Sie die Aufnahme der Tätigkeit, das gehört zu ihren Mitteilungspflichten. Eine Überprüfung der Erwerbsminderung ist immer möglich, das hängt vom Einzelfall ab. EXPERTEN ANTWORT 2009 von Experte/in Experten-Antwort RE: Volle Erwerbsminderungsrente -400 Euro Job Sie müssen die Tätigkeit Ihrem RV-Träger melden. So und jetzt bin ich wie "Chris" der Meinung, dass nur der Verdienst bis 400,- EUR zunächst eine Rolle spielt. Bei einer evtl. Weitergewährung wird individuell geprüft in wie weit die Stundenzahl eine Rolle spielt. Das hängt dann vom jeweiligen Begutachtungsarzt ab. von Experte Experten-Antwort RE: volle Erwerbsminderungsrente, 400 Euro Job, Aufwandsentschädigung + Frage zu den Std. Hallo Sabine, Einkünfte aus ehrenamtlichen Tätigkeiten werden nicht als Hinzuverdienst berücksichtigt. Bzgl. der Stundengrenze gilt folgendes: Sofern Ihre Einkünfte monatlich 400 Euro nicht überschreiten, ist davon auszugehen, dass Sie täglich nicht mehr als 3 Stunden arbeiten. In der Regel wird dann auch keine Überprüfung der gearbeiteten Stunden vorgenommen.
Mephistoam 03.11.2012 | 14:24
Aber vielleicht bald tod ? Eine Nachbarin habe ich vor Jahren mal gefragt : " Wie gehst dir denn ? " Darauf Sie : " Wieso, ich bin doch nicht krank." 2 Tage später ist Sie dann verstorben..
Fritzam 04.11.2012 | 10:52
Hallo Wie die mich aus dem Hubschrauber trugen, fragte der Arzt vom Krankenhaus wie fühlen sie sich gut habe ich gesagt, da drauf der Arzt dann möchte ich wissen, wie sie aussehen, wenn sie sich schlecht fühlen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026