Wieviel weniger Rente bei reduzierter Stundenzahlt?

von
*chen

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe ein neues Jobangebot bekommen, da ich mich beruflich verändern möchte.

Es ist allerdings eine Stelle mit reduzierter Stundenzahl. Was mich einerseits sehr reizt, da ich die ständigen 60+ Stundenwochen nicht mehr leisten möchte.

Andererseits sorgt mich die dadurch entstehende Lücke in der Höhe der späteren Regelaltersrente.

Ich würde im neuen Job brutto 2.680 Euro verdienen.
Momentan habe ich ein brutto von 4.380 Euro.

Monatlich netto ist das für mich durchaus leistbar.

Aber wieviel weniger Rente bekomme ich dann später weniger? Ich müßte noch 20 Jahre arbeiten gehen...

Kann man das irgendwie ausrechnen? Ich komme da leider mit den Online-Rechnern nicht klar.

Vielen Dank schonmal für Hilfe und Tipps!

Viele Grüße
*chen

von
Little Steven

brutto 2.680 Euro ein Jahr lang (x12): 26,84 Euro mehr Rente pro Jahr Arbeit

brutto 4.380 Euro ein Jahr lang (x12): 43,87 Euro

Jedes Jahr ergäbe also eine um rund 17 Euro "niedrigere Rentenenanwartschaft". Auf 20 Jahre gerechnet in der Summe also eine Differenz von rund 340 Euro brutto (Kranken- und Pflegeversicherung gehen noch weg) "Haben oder nicht Haben"
Ob das im Rahmen liegt, liegt im Auge des Betrachters.

von
*chen

Vielen lieben Dank fürs rechnen, Little Steven!

340 Euro weniger - das ist viel.

Kann man irgendwie berechnen, wieviel ich selber zusätzlich in die gesetzliche Rentenversicherung ich einzahlen müßte, um das aufzufangen?

Weil, ich muss den Job wechseln. Wo ich jetzt bin, geh ich kaputt :o(

von
Little Steven

Zitiert von: *chen

Vielen lieben Dank fürs rechnen, Little Steven!

340 Euro weniger - das ist viel.

Kann man irgendwie berechnen, wieviel ich selber zusätzlich in die gesetzliche Rentenversicherung ich einzahlen müßte, um das aufzufangen?

Weil, ich muss den Job wechseln. Wo ich jetzt bin, geh ich kaputt :o(

In der ges. Rentenversicherung besteht aufgrund der abhängigen Beschäftigung eine Versicherungspflicht (eben in Höhe von 4380 Euro bzw. angenommenen 2680 Euro, jeweils brutto). NEBEN dieser Pflichtversicherung ist es NICHT möglich, zusätzliche Beiträge in die ges. Rentenversicherung, z.B. durch freiwillige Beiträge, einzuzahlen. So etwas gab es früher, nämlich bis 1997 und hiess "Höherversicherung". Dieses System gibt es aber seitdem nicht mehr.
Das bedeutet: Die Absicherung müsste ausserhalb der gRV stattfinden, entweder durch eine Betriebsrente oder ein Form der privaten Vorsorge.

von
Schießl Konrad abgekürzt Schiko..

Nicht die Stundenzahl wird bei Rente berück-
sichtigt, vielmehr der Bruttoverdienst im Jahr.

So gesehen gilt derzeit noch für 2015 Brutto
Euro 34.999 1 Entgeltpunkt und 29,12
Rentenwert in West.
Bei 4380 x 12 52560 Jahresbrutto.
29,21 : 34999 x 52560 ergeben 43,87 RW. statt 29,21.
Kein Mensch kann voraussagen wie hoch der
Rentenwert sowie der Durchschnittsverdienst
sich in den nächsten 20 Jahren entwickelt.
Bei derzeit 72600 Bemessungsgrenze und
34999 Durchschnittsverdienst ergeben sich
2.0743 Entgeltpunkte x 29,21 Euro 48,21 Euro
Rentenwert. 60,59.

MfG.

von
Rudi Ratlos

Zitiert von: Schießl Konrad abgekürzt Schiko..

Nicht die Stundenzahl wird bei Rente berück-
sichtigt, vielmehr der Bruttoverdienst im Jahr.

So gesehen gilt derzeit noch für 2015 Brutto
Euro 34.999 1 Entgeltpunkt und 29,12
Rentenwert in West.
Bei 4380 x 12 52560 Jahresbrutto.
29,21 : 34999 x 52560 ergeben 43,87 RW. statt 29,21.
Kein Mensch kann voraussagen wie hoch der
Rentenwert sowie der Durchschnittsverdienst
sich in den nächsten 20 Jahren entwickelt.
Bei derzeit 72600 Bemessungsgrenze und
34999 Durchschnittsverdienst ergeben sich
2.0743 Entgeltpunkte x 29,21 Euro 48,21 Euro
Rentenwert. 60,59.

MfG.


Das war doch alles schon gesagt !

Experten-Antwort

Den vorherigen Antworten konnten Sie bereits entnehmen, wie sich derzeit die Rente aus den von Ihnen angegebenen Entgelten berechnet und dass die Rentenhöhe nicht von der Stundenzahl, sondern von der Höhe der beitragspflichtigen Einnahmen abhängt. Eine Aufstockung der Rente durch zusätzliche (freiwillige) Beitragszahlung ist in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht möglich. Hierfür bieten die betriebliche Altersversorgung bzw. die private Alterssicherung Möglichkeiten.

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