Ich und meine Frau beziehen Erwerbsunfähigkeitsrente.Ich bin 52 Jahre alt ,meine Frau 49.Ich bekomme 1000€/Mon. netto,meine Frau fast das gleiche.Wieviel Witwenrente
bekommt meine Frau wenn ich
sterbe?
Wurde die Ehe vor 2002 geschlossen??
Falls ja, würde jeder grundsätzlich 60 % der Rente des anderen erhalten. Aufgrund der Einkommensanrechnung wird es jedoch zu einer Kürzung kommen. Der Freibetrag beträgt ca 700 Euro. Vom Betrag der darüber liegt ( bei einer Nettorente von 1000 Euro wären das 300 Euro) werden 40 % angerechnet.
In Ihrem Fall
60 % = 600 Euro.
40 % von 300 Euro = 120 Euro
Das heisst von den 600 Euro Hinterbliebenenrente würden 120 einbehalten.
Gehe mal auch von 1000 jetzige Nettorente aus und komme unter Berück-
sichtigung von 8,20 und 1,95 % Kranken/Pflegeversicherung auf Euro
1.113 Bruttorente.
Hiervon bekommt der Überlebende 60% = 667,80, Netto 600.
Kommt es zur Anrechnung der eigenen Rente des noch Lebenden,
ergibt sich:
1.000monatlicher Zahlbetrag der ges.Versichertenrente netto
0.030 3 % Steuerentlastung
0.970 zu berücksichtende Rente.Auf den Betrag sind als Freibetrag
0.701 anzurechnen, das 26,4 fache von derzeit 26,56 Rentenwert 1 EP.
0.269 Euro mit 40% anrechnungspflicht = 107,60 kürzen die errecnete
Bruttorente von angenommen 667,80 auf Brutto 560,20 und Netto
503,34 ( 8,20 und 1,95 %abgezogen)
An der eigenen Rente von 1.000 ändert sich nichts.Wird der Rentenwert von
26,56 West ab 1.07.2009 erhöht gilt dies auch für den anrechnungsfreien Betrag von 701,18 entsprechend.
Mit freundlichen Grüßen.
Wenn die Ehe vor dem 01.01.2002 geschlossen wurde und mindestens ein Ehegatte (wie in Ihrer dargestellten Situation) vor dem 02.01.1962 geboren wurde, beträgt die Witwen- bzw. die Witwerrente 60 % der im Todesmonat bezogenen Versichertenrente des Verstorbenen. Hierbei ist jedoch dann die Einkommensanrechnung zu beachten: Seit dem 1.7.2008 beträgt der Freibetrag bei Wohnsitz in den alten Bundesländern 701,18 Euro, in den neuen 616,18 Euro. 40 Prozent des den Freibetrag übersteigenden Einkommens (bzw. Rentenbetrages) wird von der Witwen- bzw. Witwerrente abgezogen.
ich beziehe eine unfallrente von der berufsgenossenschaft
bekommt meine frau nach meinem tot einen teil dieser rente weiter?
Hallo rentner manfred,
grundsätzlich sollte bei einem neuen Sachverhalt auch ein neuer Frage-Eintrag gemacht werden ;-)
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Eine Witwenrente aus der UV wird nur dann möglich sein, wenn Sie an den ursächlichen Unfallfolgen versterben sollten. Ansonsten hat Sie keinen Anspruch aus der UV.
Gruß
w.