Guten Abend, habe eine Frage betr. meinen Arbeitsstunden. Arbeite seit 45 J. in dem gleichen Betrieb. Arbeite zur Zeit noch 14 Std die Woche. Ab nächstes Jahr nur noch 9,5 Std die Woche. Laut meinem Arbeitgeber kann er mich abmelden auf Minijob, da ich meine 45 Beitragsj. habe, soll mich bei meinem Mann Rentner seiner Krankenkasse mitversichern. Darf der Arbeitgeber das bei 9,5 Wochenstunden? Danke für eine Auskunft. Bitte keine Antwort falsches Forum, ist mir auch klar.
Dann haben sie aber auch Anspruch auf Rente für besonders langj.Versicherte nach 45 Jahren (nicht beantragt?)und sind doch krankenversichert.
Sofern sie Rentenbezieherin sind, können sie doch getrost auf Minijob gehen, müssen lediglich die Hinzuverdienstgrenze beachten.
Ich bin 59 geb., Sept., bekomme erst mit 64 J. u 2 Monate die Rente ohne Abschlag.
Hallo Anneliese J.,
was es rund um das Thema 'minijob' zu beachten gilt, finden Sie hier:
https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/04_arbeitsrecht/node.html;jsessionid=CDF2AEE59D756674C44201B87E47FDAC
Und ob Sie bei Ihrem Mann familienversichert werden können, beantwortet Ihnen verbindlich seine zuständige Krankenversicherung.
Einen schönen Abend!
So eine Antwort braucht niemand, und sie werden hier als der beste Experte angesehen, noch vor KSC u diesem Schade.
Es tut mir sehr leid, dass Ihnen meine Antwort nicht gefällt.
Aber ob die Voraussetzungen vorliegen, nach denen Sie familienversichert werden können, entscheidet nun mal die Krankenkasse.
Und ob überhaupt die Arbeitszeit (weiter) verringert werden kann, betrifft Arbeitsrecht.
Und ob es dann ein sozialversicherungspflichtiges oder -freies geringfügiges Beschäftigungsverhältnis wäre, beurteilt die minijobzentrale, die für den Beitragseinzug zuständig ist.
Entsprechend Ihrer Fragestellung fiel mir nun dazu also leider noch nicht einmal hypothetisch mehr ein, als Sie an die entsprechend 'richtigen' Stellen zu verweisen.
Gedulden Sie sich also bitte bis Montag, dann wird der 'DRV-Experte' sich noch äußern. Vermutlich aber in diesem Fall nicht wesentlich 'vielsagender', als das, was bei minijobzentrale.de in sonntäglicher Ruhe nachzulesen ist.
Alles Gute!
Wie sie ja selber richtig erkannt haben, gehört die Frage gar nicht hier in dieses Forum. Also müsste sich hier niemand die Mühe machen, ihnen zu antworten. Schon ein starkes Stück, dass sie dann auch noch pampig werden.
Tut das Not, dass das hier so rumoxidiert?
Was der Arbeitgeber darf oder auch nicht, betrifft Arbeitsrecht und damit sind Sie hier im Forum falsch.
Frage an Sie: Was steht im Arbeitsvertrag? Sind Sie mit der Reduzierung einverstanden?
Welchen Stundenlohn haben Sie? Was ist Ihnen die Arbeit wert?
Alles Fragen die die DRV nicht tangiert.
Wenn Sie und Ihr AG sich einig sind, ist alles kein Problem.
Sind Sie bereit mit Mindestlohn (derzeit 9,50 €) zu arbeiten, dann liegt bei 9,5 Wochenstunden ein Minijob vor (und dann sind Sie wohl in der KV familienversichert).
Aber schon wenn Ihre Arbeit 11 € wert ist, sind Sie an der Geringfügigkeitsgrenze.....vom geplanten neuen 12€ Mindestlohn ganz zu schweigen.....
Leute wie Sie braucht wirklich niemand. Keine Ahnung und dann noch große Klappe. Beschämend! Wenn Sie nicht nur in der Anonymität eines Forums so auftreten, dürften Sie häufiger Schwierigkeiten bekommen.
Hallo Anneliese J.,
den Beiträgen von „Siehe hier“ und „KSC“ kann ich hier letztlich nur zustimmen.
Zu Fragen des Arbeitsrechts (Arbeitszeiten, Arbeitsvertrag) können Sie sich zunächst von Ihrem Betriebsrat/Personalrat oder einer gewerkschaftlichen Vertretung beraten lassen. Soweit notwendig kann Ihnen hier auch ein Fachanwalt für Arbeitsrecht weiterhelfen.
Zur Frage, ob ggf. ein geringfügiger Minijob im vorliegt und welche sozialversicherungsrechtlichen Folgen sich hieraus ergeben, können Sie eine umfassende Beratung von der Minijobzentrale (zuständige Einzugsstelle bei geringfügigen Beschäftigungen) erhalten. Wie Sie die Minijobzentrale erreichen können erfahren Sie auf folgender Internetseite:
Zur Frage der gesetzlichen Krankenversicherung kann ich Sie letztlich nur an Ihre zuständige Krankenkasse verweisen. Diese entscheidet/berät auch darüber, ob und unter welchen Umständen eine Familienversicherung in der Krankenversicherung möglich ist.