Auf die von der Rentenversicherung gezahlte gesetzliche Rente hat die Höhe des nun erzielten Hinzuverdienstes keinen Einfluss mehr.
Maßgebend ist hier das Erreichen der Regelaltersgrenze. Also ab dem nächten Jahr nicht mehr die Vollendung des 65. Lebensjahres, sondern die dann heraufgesetzte Regelaltersgrenze.
Da Ihre Mutter aber bereits im Oktober 65. Jahre alt geworden ist, hat sie mit Vollendung des 65. Lebensjahres auch gleichzeitig die Regelaltersgrenze erreicht.