Hi allerseits,
hatte gerade eine Nachprüfung meiner Rentenberechtigung, die meinen Rentenstatus bestätigt hat.
In dem Bescheid steht allerdings ein Passus, den ich nicht ganz verstehe.
Ich zitiere:
"Hinweis für Versicherte mit einem Rentenbeginn nach dem 31.12.2000, sofern gekennzeichnet!
Sie können drei bis unter sechs Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erwerbstätig sein. Sie sind gesundheitlich in der Lage, eine Teilzeitbeschäftigung zu verrichten. Der Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung ist nicht nur von Ihrem Gesundheitszustand abhängig abhängig, sonder auch von der Lage auf dem Teilzeitarbeitsmarkt. Wir bitten Sie, uns jede Aufnahme einer Beschäftigung oder Tätigkeit mitzuteilen".
Ich verfolge die Beiträge in diesem Forum schon seit längerer Zeit. Hier war immer die Rente von einer Arbeitszeit von 3 Stunden täglich, bzw. 15 Stunden wöchentlich. Kann mir das jemand erklären?
Danke Falkner