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Experten-Antwort

will nicht mehr arbeiten, vorzeitig in Rente ?

von JOJO5623.08.2018 | 20:28
522 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich, weibl.,62 Jahre, 36 Betragsjahre erfüllt, möchte sofort aufhören zu arbeiten. Wenn ich richtig informiert bin, kann ich ab dem 63 Jahre in die gekürzte Rente gehen. Muss ich bis zum offiziellen Eintritt in die Rente auch noch Beiträge einzahlen ? Gruß JOJO56

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bei Erfüllung der Wartezeit von 35 Versicherungsjahren und dem Geburtsjahr 1956 besteht die Möglichkeit ab dem vollendeten 63. Lebensjahr eine Altersrente für langjährig Versicherte mit 10,2 % Abschlag in Anspruch zu nehmen.

Sofern die Schwerbehinderteneigenschaft vorliegt (Grad der Behinderung > 50 %), könnten Sie auch eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen erhalten.

Eine weitere Beitragszahlung ist nicht erforderlich, da die erforderliche Wartezeit laut Ihren Angaben bereits erfüllt ist.

Zudem können Sie sich bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit informieren, ob für Sie ggf. ein Anspruch auf Leistungen besteht.

Wenden Sie sich auch an Ihre zuständige Krankenkasse, um zu klären, wie Sie nach beendeter Tätigkeit versichern können.

Wir empfehlen Ihnen außerdem, sich mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen, um einen Beratungstermin zu vereinbaren bzw. um eine aktuelle Rentenauskunft zu erhalten, damit Ihre offenen Fragen bis zum gewünschten Rentenbeginn geklärt sind.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Sobaldam 23.08.2018 | 20:33
Sie in Rente sind entfallen auch die Beiträge. Sie können also ab ab 6/2019 mit 10,8 % Abschlag in die Alterstente gehen. Aber gut überlegen, ob Sie mit dem Abschlag dann wirklich zurecht kommen.
W*lfgangam 23.08.2018 | 20:49
Hallo JOJO56, niemand ist gezwungen, bis zum frühestmöglichen Rentenbeginn - hier wohl die Altersrente für langjährig Versicherte nach erforderlichen 35 Versicherungsjahren - bis dahin zu arbeiten oder Rentenbeiträge zu zahlen. Sofern die Bedingungen ab 63 erfüllt sind, setzten Sie sich einfach auf den grünen Rasen und warten das 63. Lbj. ab, um dann/3 Monate vorher, diese Altersrente zu beantragen. Beiträge? ...nun, die Kranken-/pflegeversicherung *) sollte bis dahin geklärt sein - günstigstenfalls rutschen Sie bis zum Rentenbeginn in die gesetzliche Familienversicherung Ihres Ehemannes - DAS klären Sie aber vorab mit Ihrer Krankenkasse, bevor da was schief läuft! ...marschieren Sie zur örtlichen Beratungsstelle, die alle Wenns/Abers beurteilen kann! Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
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