Bei Erfüllung der Wartezeit von 35 Versicherungsjahren und dem Geburtsjahr 1956 besteht die Möglichkeit ab dem vollendeten 63. Lebensjahr eine Altersrente für langjährig Versicherte mit 10,2 % Abschlag in Anspruch zu nehmen.
Sofern die Schwerbehinderteneigenschaft vorliegt (Grad der Behinderung > 50 %), könnten Sie auch eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen erhalten.
Eine weitere Beitragszahlung ist nicht erforderlich, da die erforderliche Wartezeit laut Ihren Angaben bereits erfüllt ist.
Zudem können Sie sich bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit informieren, ob für Sie ggf. ein Anspruch auf Leistungen besteht.
Wenden Sie sich auch an Ihre zuständige Krankenkasse, um zu klären, wie Sie nach beendeter Tätigkeit versichern können.
Wir empfehlen Ihnen außerdem, sich mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen, um einen Beratungstermin zu vereinbaren bzw. um eine aktuelle Rentenauskunft zu erhalten, damit Ihre offenen Fragen bis zum gewünschten Rentenbeginn geklärt sind.