Hallo Franz,
wie von Rentenschmied bereits geschildert wurde, zieht der medizinische Dienst Ihres Rentenversicherungsträgers, neben einer möglichen körperlichen Untersuchung, alle Unterlagen zur Bewertung hinzu und fordert sich gegebenenfalls noch Unterlagen an.
Erst dann wird bewertet, ob und in welchem Umfang eine Erwerbsminderung vorliegt und seit wann.
Wenn Sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung unverschuldet keine drei Jahre Pflichtbeiträge zahlen konnten, zum Beispiel weil Sie arbeitsunfähig waren, dann wird die Zeit, in der Sie keine Beiträge zahlen konnten, herausgerechnet und der Fünfjahreszeitraum um diese Zeit in die Vergangenheit verlängert. Unter Umständen erreichen Sie dadurch die geforderten drei Jahre Pflichtbeiträge. Dies kann Ihr Rentenversicherungsträger prüfen.