Hallo ,
ich (Jargang 1954) habe von 1969 bis 1972 eine Ausbildung als Werkzeugmacher in Rumänien gemacht. Es handelt sich hier um eine Abendschule. Das heißt jeden Tag im Betrieb gearbeitet bzw, ausgebildet und Abens 3x die Woche Abendschule von 17:00 bis 21:00 Uhr.
Frage:
Wird mir diese Zeit nach dem neuen RG (Rente mit 45 AJ) für die 45 Arbeitajahre die ich brauche, angerechnet bzw. wie viele Jahre.
07.07.2014, 09:40
von
Henri
07.07.2014, 10:12
Experten-Antwort
Hallo,
aufgrund des Sachverhalts gehe ich davon aus, dass die Zeit der Berufsausbildung von 1969 bis 1972 bereits als Beitragszeit berücksichtigt wurde. Eine weitere Anrechnung der Abendschule (als Anrechnungszeiten) kann daher nicht erfolgen.
Beitragszeiten aufgrund einer versicherten Beschäftigung -auch im Herkunftsgebiet - werden voll auf die 45 Jahre angerechnet.
07.07.2014, 10:41
von
Henri
Vielen Dank für die Antwort.